Stornokosten tragen besser als Ersatzreisende finden?

  • Hallo liebe Mitglieder,


    es gab wieder mal ein Urteil im Reiserecht.


    Wer keine Reiserücktrittsversicherung hat und die Reise aus welchen Gründen auch immer nicht antreten kann, kann Ersatzreisende finden und muss nur die Kosten für die Umbuchung tragen. Meistens ist das im Vergleich zu den Stornokosten wesentlich geringer.


    Nicht so bei Flugreisen: Weil für Ersatzreisende oft teuer neue Plätze gebucht werden müssen, können die Kosten höher liegen als die Stornokosten. Das passiert, weil viele Pauschalreisen mit Linienflügen abgewickelt werden (eine genau Erläuterung hat die Süddeutsche).


    Unsere Schlussfolgerung: In solchen Fällen ist der Storno dann wahrscheinlich günstiger. Was denken Sie / was denkt Ihr darüber?

  • Ich habe mir den verlinkten Artikel von der 'Süddeutschen' und andere ähnliche Pressemeldungen zum Urteil gerade durchgelesen.
    Abschließend kann ich zu dem BGH-Urteil noch keine kritische Stellung nehmen, da der Urteilstext noch nicht veröffentlicht ist und ich ihn folgerichtig nicht kenne.
    Nach meiner allerersten Einschätzung dürfte es sich um ein krasses Fehlurteil des BGH handeln!!!

    'Es sei nicht immer zu verlangen, „dass der Inhalt gesetzlicher Vorschriften dem Bürger grundsätzlich ohne Zuhilfenahme juristischer Fachkunde erkennbar sein muss“.' (BVerfG, Beschl. v. 04.06.2012, Az.: 2 BvL 9/08)

  • Die Pressemitteilung des BGH ist mittlerweile hier zu finden: http://juris.bundesgerichtshof…ktuell&nr=76061&linked=pm
    Die beiden Urteile zu der verhandelten Sache hat der BGH bislang noch nicht im Volltext auf seiner Webseite eingestellt. Dies geschieht in naher Zukunft. - Danach werde ich mich eingehender zu dieser Thematik äußern.

    'Es sei nicht immer zu verlangen, „dass der Inhalt gesetzlicher Vorschriften dem Bürger grundsätzlich ohne Zuhilfenahme juristischer Fachkunde erkennbar sein muss“.' (BVerfG, Beschl. v. 04.06.2012, Az.: 2 BvL 9/08)

  • Mittlerweile liegen die beiden Urteile im Volltext vor:
    1.) http://juris.bundesgerichtshof…Blank=1&file=dokument.pdf
    2.) http://juris.bundesgerichtshof…Blank=1&file=dokument.pdf
    Ich wollte ja noch einen Kommentar zu den beiden inhaltlich gleichen Urteilen schreiben. Da Prof. Dr. Führich bereits die beiden BGH-Urteile kritisch kommentiert hat (http://juris.bundesgerichtshof…Blank=1&file=dokument.pdf), was auch meine Meinung widerspiegelt, erspare ich mir die Arbeit, hier zusätzlich noch etwas zu schreiben.

    'Es sei nicht immer zu verlangen, „dass der Inhalt gesetzlicher Vorschriften dem Bürger grundsätzlich ohne Zuhilfenahme juristischer Fachkunde erkennbar sein muss“.' (BVerfG, Beschl. v. 04.06.2012, Az.: 2 BvL 9/08)