EON- und RWE-Kunden: Geld zurück für Gaspreiserhöhungen

  • Viele Verträge der o. g. Gaslieferanten enthielten die sog. Wärmemarktklausel, die eine einseitige Preisgestaltung seitens der Anbieter möglich machte. Kunden haben dagegen geklagt und Recht bekommen. Vielen stehen deswegen hohe Erstattungen zu.


    Waren Sie von diese Klausel betroffen? Welche Erfahrungen haben Sie mit Gasanbietern gemacht?

  • Hallo wir sind ca. 2 Jahre (2011-2013) Gaskunde vom "Kleiner Racker" gewesen. Das ist ein Familientarif der Stadtwerke Energie Verbund SEV GmbH.
    Ich habe dort hin die das Musterschreiben von Finanztip geschickt. das war die Antwort:


    ".... wir nehmen Bezug auf Ihre Nachricht vom 31.07.2014.
    Der BGH hat in einem Rechtsstreit zwischen RWE und 25 Gas-Sonderkunden entschieden, dass die in dem Zeitraum von 01. Januar 2003 bis 01. Oktober
    2005 von der RWE verwendete Preisanpassungsklausel in Gaslieferverträgen unwirksam ist. Die Pressemitteilung des Gerichts können Sie auf der Seite
    www.bundesgerichtshof.de herunterladen.


    Das Urteil kann nach unserer Auffassung nicht auf die Vertragsverhältnisse mit dem Kleinen Racker übertragen werden, weil die von der RWE in dem
    genannten Zeitraum verwendete Klausel vom Kleinen Racker in seinen Sonderverträgen nicht verwendet wurde. Der Kleine Racker hat seine
    Preisänderungen in der Vergangenheit so gestaltet, dass Sie diese anhand klarer und verständlicher Kriterien nachvollziehen konnten.


    Wir werden Ihr Schreiben daher zu unseren Vertragsunterlagen nehmen, bitten aber um Ihr Verständnis, dass wir aus den genannten Gründen Ihrer Bitte um
    Anerkennung einer Forderung und etwaiger Erstattung derzeit nicht nachkommen können.


    Haben Sie noch Fragen? Besuchen Sie uns im Internet unter www.KleinerRacker.de oder schreiben Sie uns einfach eine E-Mail an kundenservice@KleinerRacker.de. ..."


    Wie kann ich das nachprüfen? Da es sich hierbei um ein Onlinetarif handelt und ich die Unterlagen gar nicht im Papierform habe, kann ich die Begründung schlecht überprüfen.
    Haben Sie hier schon Erfahrungen? Soll ich es einfach so ruhen lassen oder noch ein Schreiben aufsetzten?
    Vielen Dank

  • Hallo Katharina,


    "Kleiner Racker" - ein sehr ungewöhnlicher Name... :huh:


    Sie schreiben, dass Sie die Vertragsbedingungen nicht schriftlich vorliegen haben. Haben Sie eine E-Mail zu dem Tarif bekommen? Oft sind Verträge und Erläuterungen dort noch einmal angehängt. Solange Sie die E-Mail noch gespeichert haben, sollte sie über die Suchfunktion in Ihrem Programm zu lokalisieren sein. Auf der Anbieterseite ist die Rede von einem Kundencenter - vielleicht ist das Dokument dort hinterlegt? Ein Blick kann sich lohnen.


    Die wenigsten Anbietern schreiben ihre Konditionen öffentlich auf der Webseite aus - hier scheint das der Fall: https://www.kleinerracker.de/p…-kleinerracker-erdgas.pdf Ich nehme allerdings an, dass das Dokument in der Zwischenzeit rechtlich korrigiert wurde und daher nicht mehr mit den Ihnen vorgelegten Bedingung übereinstimmt.


    Viele Grüße


    Franziska