Steurklasse bei Arbeitslosigkeit der Ehefrau

  • guten morgen


    hätte mal eine grundsätzliche frage.
    ich bin vollzeit in der arbeit und meine frau war 20 stunden beschäftigt.
    mein verdienst liegt bei 3500 brutto und meine frau hatte 1000 brutto. wegen jährlicher steuernachzahlungen hatten wir beide in die steuerklasse 4 gewechselt.


    nun ist meine frau arbeitslos geworden und bekommt € 550 arbeitslosengeld.


    1) kann, darf oder soll ich in die steuerklasse 3 wechseln damit wir monatlich mehr netto haben?
    2) sparen bzw gewinne ich dadurch etwas oder kommt bei der steuererklärung dann wieder eine nachzahlung ?


    ich gehe mal vom allerschlechtesten fall aus das ich plötzlich auch arbeitslos werde dann geht das arbeitslosengeld ja vom nettoverdienst. somit wäre es ja besser wenn ich die steuerklasse 3 habe und mehr nettoverdienst.


    - bei hartz4 habe ich gelesen kann einen das arbeitsamt sogar zwingen die steuerklasse zu wechseln.


    gruß

  • Zu 1: Sie können durch Erklärung im Einvernehmen mit Ihrer Ehefrau die Steuerklasse wechseln. Dies ist Ihnen auch zu empfehlen, da das Arbeitslosengeld Ihrer Frau steuerfrei ist und nur dem Progressionsvorbehalt unterliegt.


    Zu 2: Sie haben auf jeden Fall ein höheres Nettoeinkommen in der Steuerklasse III, da diese Steuerklasse für den klassischen Fall der „Hausfrauen-Ehe" konzipiert ist. D. h. der doppelte Grundfreibetrag und alle weiteren Vorteile einer gemeinsamen Veranlagung sind bereits in die Steuertabelle der Steuerklasse III eingearbeitet.


    Ob Sie bei der Steuererklärung dann eine Nachzahlung leisten müssen, hängt davon ab, inwieweit Sie sonstige Einkünfte neben Ihrem Arbeitseinkommen haben.

  • Ja, klar. Sie müssen allerdings auf jeden Fall eine Einkommensteuererklärung abgeben.


    Wenn eine Einkommensteuererklärung abgegeben wird, sind die über die Lohnsteuerklasse vom Arbeitgeber monatlich einbehaltenen Beträge stets Vorauszahlungen auf die tatsächliche Steuerschuld, die im Rahmen der Veranlagung festgesetzt wird.


    Nicht jeder Steuerpflichtige ist jedoch zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet. Wenn jemand ausschließlich Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit hat, dann muss er zum Beispiel keine Einkommensteuerklärung abgeben. In solchen Fällen führt die Wahl einer ungünstigen Steuerklasse tatsächlich dazu, dass jemand mehr Steuern bezahlt, als er in Wirklichkeit schuldet.