Zustellungsnachweis gegenüber Versicherern und Banken

  • Hallo Community & Besucher,



    grundsätzlich muss die beweisbelastende Partei, die günstigen Tatsachen nachweisen. Insbesondere muss nachgewiesen werden, dass eine bestimmte Willenserklärung auch tatsächlich beim Empfänger eingegangen ist und dieser die Möglichkeit der Kenntnisnahme besaß. Entscheidet ist hier § 130 Abs. 1 BGB: „Eine Willenserklärung, die einem anderen gegenüber abzugeben ist, wird, wenn sie in dessen Abwesenheit abgegeben wird, in dem Zeitpunkt wirksam, in welchem sie ihm zugeht. Sie wird nicht wirksam, wenn dem anderen vorher oder gleichzeitig ein Widerruf zugeht.“



    Zugang per einfachen Brief


    Sofern es sich um eine empfangsbedürftige Willenserklärung handelt ist m.E. nie zu empfehlen, dass diese Willenserklärung ausschließlich per Brief versandt wird. Im Zweifel kann nicht nachgewiesen werden, dass der Brief auch tatsächlich beim Empfänger eingetroffen ist.



    Kombination einfacher Brief / Fax


    Schon etwas sicherer, aber wirkungslos, wenn die Schriftform als Formvorschrift vereinbart oder gesetzlich vorgeschrieben ist. Ebenso wirkungslos, wenn eine wichtige Anlage (z.B. die Police) mit versendet werden soll.



    Aus eigener leidvoller Erfahrung empfehle ich mindestens in folgenden Fällen eine „sichere“ Zustellung von Postsendungen:


    1.Kündigungen


    2.Einsendung des Originals oder Duplikats des Versicherungsscheins (oder der Police) zur Auszahlung einer Versicherungssumme


    3.Widerspruchs- und Widerrufsschreiben


    4.Sämtliche Schreiben zur Hemmung oder Unterbrechung von Verjährungsfristen



    Zustellung mit Einschreiben per Rückschein


    Unter Bezug auf ein altes BGH-Urteil (https://dejure.org/dienste/ver…tenzeichen=V%20ZR%2024/82 ) wird diese Zustellungsoption (teilweise auch von Rechtsanwälten) immer noch empfohlen. Viele Menschen sind der Ansicht, dass ein Einschreiben mit Rückschein eine sichere Zustellungsoption ist. Das ist jedoch ausdrücklich nicht der Fall. Sofern der Empfänger nämlich nicht persönlich angetroffen wird, erhält er lediglich im Postfach eine Benachrichtigungskarte, dass eine Zustellung erfolgte. Die Willenserklärung ist selbst nicht in den Briefkasten gelangt. Das ist bei Versicherern und Banken sicherlich anders, jedoch kann im Endeffekt nur der Versand des „Briefumschlags“ nachgewiesen werden, aber nicht der des Inhalts.



    Denn was soll bzw. kann der Rückschein eigentlich beweisen? Doch nur, dass überhaupt irgendein Schriftstück zugestellt wurde, nicht aber, welchen Inhalt das Schreiben hatte. Die Beweiskraft des Rückscheins geht somit gegen null, denn es könnte auch ein leeres Blatt per Einschreiben mit Rückschein verschickt worden sein.



    Einwurf - Einschreiben


    Eine bessere Option ist daher das Einwurfeinschreiben. Seit 2012 ist vom BGH geklärt worden, dass ein solches Einschreiben grundsätzlich als Zustellungsnachweis ausreichend ist. Begründet wird dies vor allem damit, dass durch den Einwurf des Briefes der Empfänger zumindest die Möglichkeit besitzt, das Schreiben zur Kenntnis zu nehmen. Die Möglichkeit reicht aus Sicht des Gerichtes dabei aus, so dass spätestens 48 Stunden, nachdem der Einwurf dokumentiert wurde, eine Zustellung nachgewiesen werden kann. Aber auch hier gilt das Problem, dass man zwar nachweisen kann, dass der Umschlag zugestellt worden ist. Wenn der Empfänger jedoch behauptet, in dem Umschlag wäre ein anderes Schreiben gewesen oder es fehlte eine wichtige Anlage (oder er hätte nur ein leeres Blatt erhalten), dann ist der Absender beweispflichtig (siehe weiter oben).



    Zustellung per Gerichtsvollzieher


    Muss der Zugang einer Willenserklärung oder eines sonstigen Schreibens beim Adressaten bewiesen werden, dann empfiehlt sich m.E. eine Zustellung per Gerichtsvollzieher. Es ist die einzige wirklich sichere Zustellungsweise (neben der Übergabe durch einen Boten) Vor allem, wenn man befürchten muss, dass der Adressat den Zugang später bestreiten könnte.



    Anders als die Post beurkundet ein Gerichtsvollzieher aber nicht nur die Zustellung eines Briefes beliebigen Inhalts, sondern die Zustellung genau des Schreibens (bestimmten Inhalts), mit dessen Zustellung er beauftragt wurde (und zwar mit Stempel und Siegel).


    Allerdings kostet die Zustellung durch einen Gerichtsvollzieher mit 13,00 € (je nach Entfernung bzw. anfallender Kilometerpauschale auch mehr) deutlich mehr als ein Einschreiben mit Rückschein oder Einschreiben Eigenhändig Rückschein. Gemessen an den Vorteilen der Zustellung per Gerichtsvollzieher können sich die Mehrkosten aber durchaus lohnen.



    Aber auch diese Zustellungsweise hat Nachteile. Der Gerichtsvollzieher wird die Zustellung zwar regelmäßig zeitnah durchführen. Garantiert ist das aber nicht. Vor allem während der Urlaubszeiten oder wenn der Gerichtsvollzieher krank ist, kann es zu Verzögerungen kommen. Dazu ein Tipp: Die Zustellung über den Gerichtsvollzieher sollte nie auf den „letzten Drücker“ erfolgen, sondern immer mit einem Zeitvorlauf von 2 bis 3 Wochen. Grundsätzlich sollte die Zustellung auch über die sogenannte Gerichtsvollzieherverteilerstelle initiiert werden. Dort weiß man in der Regel, welche Gerichtsvollzieher im Urlaub oder krank sind. Sollte man nach 2 Wochen nichts hören, so sollte bei der Gerichtsvollzieherverteilerstelle „nachgefasst“ werden.

  • Hallo Herr Gamper,



    was wollen Sie dem Leser mit dieser Fleißarbeit sagen; eine kräftige Portion Verunsicherung?



    Das reale Leben sieht meistens etwas anders aus. Gerade bei großen Institutionen wie den hier angesprochenen Banken und Versicherungen haben die angestellten Mitarbeiter keinen Anlass, die Kunden zu linken. (Eher schon einmal bleibt ein Schreiben wegen Arbeitsüberlastung liegen.)



    Ich bin bisher fast immer mit der folgenden kostengünstigen Methode gut gefahren:


    • Das Anliegen (z.B. Kündigung) wird rechtzeitig, d.h. 3-4 Wochen vor dem Termin, mit einfachem Brief verschickt. Im Schreiben wird um eine Eingangsbestätigung gebeten.
    • Ist diese Eingangsbestätigung nach ca. 1 Woche bis 10 Tagen nicht da, erfolgt eine telefonische Nachfrage.
    • Meistens kommt dann die Eingangsbestätigung sehr schnell. Und falls im Ausnahmefall Niemand von nichts weiß, bleibt immer noch genug Zeit für die scharfen aber natürlich auch kostenträchtigen Varianten.


    Also liebe Foristen, Bange machen gilt nicht.



    Gruß Pumphut

  • Hallo Pumphut,



    herzlichen Dank für die Kommentierungen. Von einer Verunsicherung und „Panikmache“ im Hinblick auf die Absendung wichtiger Korrespondenz halte ich eben so wenig. Eine Verunsicherung bringt weder mir noch den Community-Mitliedern oder Besuchern etwas.



    Auch unterstelle ich Banken und Versicherern nicht, dass sie Kunden „“linken“.



    Nach eigenen Angaben werden alleine von der Dt. Post rund 64 Mio. Briefsendungen pro Tag verarbeitet. Verbraucherschützer beobachten seit etwa 2004 durchgehend das rund 70.000 Briefe und 2.000 Pakete pro Tag alleine bei der Dt. Post verloren gehen. Die Dt. Post verweigert beharrlich konkrete Angaben. Die Verlustquote liegt hier also im Promillebereich.



    Seltsamerweise beobachte ich (und einige Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen, die sich schwerpunktmäßig mit dem Widerruf von Darlehen und Verbraucherkrediten und dem Widerspruch von Lebens- und Rentenversicherungen beschäftigen) das beim Versand der Widerrufs- Widerspruchsschreiben die „Verlustquote“ bei 3 bis 5 % der versandten Schreiben liegt. Wo die Schreiben verlustig gehen, ist nicht feststellbar. Unisono haben wir daher die Zustellungsweise mindestens auf Einwurf-Einschreiben umgestellt. An verschiedene Versicherer versende ich wichtige Post nur noch per Gerichtsvollzieher.



    In den letzten Monaten häufen sich auch die Fälle, dass seitens der Versicherer behauptet wird, eine Anlage (meistens ein Original, dass dann umständlich wieder beschafft werden muss) einem Schreiben nicht beigefügt wurde. Natürlich kommen Menschen meistens zu mir, wenn es ein Problem gab und gibt. Insofern sind die oben genannten Daten auch nicht repräsentativ.



    Der Beitrag sollte Menschen einfach vor Augen führen, welche Handlungsoptionen Menschen haben wenn es um den Postversand geht.



    Noch eine Randbemerkung zu Ihren Kommentierungen: Wenn man die effektive Zeit mit einrechnet, die Sie in Ihrem Beispiel anführen (Terminvorlage, Fristen nachhalten, telefonischer Nachfasskontakt usw.) dann wird wahrscheinlich die Option „Einwurf-Einschreiben“ deutlich kostengünstigerwegkommen. Heutzutage kann man den „Aufkleber“ für das „Einwurf-Einschreiben“ online kaufen und ausdrucken. Mehr braucht man nicht zu tun.



    Was empfehlen Sie eigentlich Menschen, die nicht - aus welchen Grund auch immer – akkurat Fristen nachhalten können oder wollen und / oder keine Lust haben den Versicherer anzurufen und sich (womöglich über eine Hotline) nach dem Verbleib des Briefes zu erkundigen?