Flug FR6294 gestrichen


  • ich habe Ihnen ein Musterschreiben zur Begutachtung per E-Mail geschickt.
    Gruß
    Stefan Müller


    Habe nichts erhalten oder aus versehen gelöscht. Bitte nochmal schicken.

    'Es sei nicht immer zu verlangen, „dass der Inhalt gesetzlicher Vorschriften dem Bürger grundsätzlich ohne Zuhilfenahme juristischer Fachkunde erkennbar sein muss“.' (BVerfG, Beschl. v. 04.06.2012, Az.: 2 BvL 9/08)

  • Hallo zusammen,
    @Schlesinger, danke für die erhebliche mühe, bei zusammentragen und Selektieren der Informationen.


    Es ist schon etwas anspruchsvoller, wie am Anfang gedacht.
    Ich sehe ein das der geplante Flug von Dortmund nach Alghero gestrichen worden ist und daraus wahrscheinlich keine Ansprüche geltend gemacht werden können. Die Aussage das ab Köln, der geplante Transport erfolgen wird, wurde über die Lautsprecher mitgeteilt. Dadurch ist ja wenn ich hier alles Förmlich sehe, noch keine Umbuchung getätigt?!
    Der geplante Flug kann dann Rechtlich nicht so gewertet werden, wenn er nicht zu stände kommt?


    Als sich die Traube um den Ryanair Schalter gebildet hat, wurden Flugblätter mit den §§§ Rechten Verteilt, eine SMS kam fast Zeitgleich.
    Die Internetseite auf der eine Umbuchung möglich war, konnte nicht erreicht werden.
    Meine Einschätzung, wenn über 100 Personen zugreifen, ist diese Überlastet.


    Also geduldiges anstehen.
    Es wurde die Optionen, am gleichen Tag über London nach Alghero oder an anderen Tagen z.b. Mittwoch Weeze- Alghero angeboten.
    Mittwoch war schnell ausgebucht und für uns keine Option, da Unterkunft, Auto und Urlaub beim Vermieter/Arbeitgeber fest gebucht/eingeplant ist.


    Die Option Dortmund-London-Alghero am selben Tag, war nach ca. 2,5 Stunden genau 6 Personen vor uns Ausgebucht. Vor diesem Zeitpunkt wurde auf mehrfaches Nachfragen mitgeteilt das "genügend" Plätze vorhanden sind.
    Ich mache der jungen Mitarbeiterin da auch keinen Vorwurf, diese war einfach überfordert!
    Professionelles auftreten, von Ryanair wäre 24 h nach dem Blitzeinschlag und Flugeinschränkungen möglich gewesen!!!
    Das Gepäck aufgeben und die Passagiere einchecken zu lassen, dann die Bordkarten Kennzeichnen, (wird vor dem Bording gemacht) hätte man da auch schon anders handhaben können.


    Was ich aber noch in den Chat werfen möchte:
    Es wurde für die 6 Fluggäste vor uns (Namentlich bekannt) Hotelzimmer mit lecker Frühstück gebucht und Bezahlt.
    Ich bin ehrlich und habe den Bedarf verneint, weil ich im eigenen Bett besser Schlafe und die 90 Km nicht so dramatisch sind. Eventuell noch billiger wie Hotelzimmer für Ryanair. Andere erhielten irgendwelche Schecks oder Quittungen, nachdem sie laut und energisch an dem Schalter aufgetreten sind!?


    Ich habe geduldig gewartet wie es sich für Menschen mit einer guten Kinderstube gehört, ich habe in der Nachbetrachtung den Eindruck, das war dort nicht angebracht:(
    Zur Vollständigkeit: Wir sind 24 h später über London nach Alghero geflogen, das hat auch Planmässig stattgefunden.
    Die Zusatzoptionen Sitzreservierung und 20 Kg Gepäck habe ich zu Hause Nachgebucht und Bezahlt, weil das von der Mitarbeiterin vergessen wurden.


    Alles sehr Ärgerlich und ich möchte schon eine Entschädigung erstreiten, habe mich bei euClaim eingeloggt, habe aber bedenken ob diese den Fall annehmen. Zu diesem Punkt benötige ich Öffentlich keine Einschätzung.


    So, ich hoffe ein paar neue Fakten herein gebracht zu haben und eine Sachliche Betrachtung zu ermöglichen.


    Gruß icemangt


  • Ich sehe ein das der geplante Flug von Dortmund nach Alghero gestrichen worden ist und daraus wahrscheinlich keine Ansprüche geltend gemacht werden können. Die Aussage das ab Köln, der geplante Transport erfolgen wird, wurde über die Lautsprecher mitgeteilt. Dadurch ist ja wenn ich hier alles Förmlich sehe, noch keine Umbuchung getätigt?!
    Der geplante Flug kann dann Rechtlich nicht so gewertet werden, wenn er nicht zu stände kommt?


    Ich würde ganz einfach erstmal davon ausgehen, daß eine Umbuchung auf einen Ersatzflug erfolgte und meinen Anspruch auf Ausgleichszahlung bei der 'Ryanair schriftlich anmelden. Das kostet ja zunächst nichts und man kann darauf weitere Schritte (Schlichtungsstelle, Mahnverfahren, Gerichtsverahren) aufbauen bzw. nachfolgen lassen.


    Parallel dazu: Darüber hinaus rate ich an, sich das Urteil Amtsgericht Frankfurt am Main (Az.: 31 C 3349/12 [78]), beim Amtsgericht Frankfurt am Main, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main, Gerichtsstraße 2, im 'Volltext mit Schwärzung der personengebundenen Daten' anzufordern, um zu ersehen, welche Anforderungen ein Gericht an eine wirksame Umbuchung von einem Ursprungsflug auf einen Ersatzflug stellt um dann prüfen zu können, ob das Urteil auf Ihren eigenen erlebten Sachverhalt auch zutrifft, bevor man kostenpflichtige Schritte (Mahnverfahren oder
    Zivilklage) durchführt. (Man kann ein Gerichtsurteil bei Vorliegen eines berechtigten Interesses gegen eine geringe Gebühr zugesandt bekommen)



    Es wurde für die 6 Fluggäste vor uns (Namentlich bekannt) Hotelzimmer mit lecker Frühstück gebucht und Bezahlt.
    Ich bin ehrlich und habe den Bedarf verneint, ...


    Aus Art. 8 und 9 VO (EG) 261/2004 ergeben sich die Betreuungs- und Unterstützungsleistungen. Diese sind von der Airline auf geden Fall zu erbringen, auch wenn 'außergewöhnliche Umstände' oder 'höhere' Gewalt' vorliegen. Näheres zu den Betreuungs- und Unterstützungsleistungen klicke hier! Dazu gehört also auch die Hotelunterbringung, wenn sie erfoderlich wird. Wenn man diese jedoch ablehnt, dann darf man sich diesbezüglich nicht hinterher beklagen.

    'Es sei nicht immer zu verlangen, „dass der Inhalt gesetzlicher Vorschriften dem Bürger grundsätzlich ohne Zuhilfenahme juristischer Fachkunde erkennbar sein muss“.' (BVerfG, Beschl. v. 04.06.2012, Az.: 2 BvL 9/08)

  • Guten Abend Herr Schlesinger, danke für Ihre Ausführlichen Sachverhalte.
    Ich sehe das erst mal als nicht eindeutiger Fall.
    Ich habe mich bei euClaim registriert und wenn ich ihrer Einschätzung folge sollte ich den "Vertrag" innerhalb 14 Tage wiederufen, sofern das möglich ist???
    Ich habe mit Herr Müller Telefoniert, er wartet auf eine gute Stimmung, mir fällt kein anderes Wort ein. Ich möchte auch keinen Krieg mit denen, aber wir sind schon sauer aus die Leichtigkeit, wie die 1,5 Tage Urlaub ruiniert worden sind.
    Ich werde ihren vorgeschlagenen Weg mal gehen. Erst euClaim widersprechen, dann das Urteil anfordern. Parallel, wird es euClaim nicht gefallen oder. Wie soll ich es in ihrem Blog Posten, ich habe da keine Erfahrung?


    Gruß Werner Reckmeyer