Hotelüberbuchung

  • Wir haben bei Thomas Cook eine Pauschalreise in eine 4* Anlage auf Samos gebucht. Bestandteil des Vertrages war ein Komfort+ Zimmer mit Meerblich, Terrasse, geräumigen Bad/WC, TV, kostenlosen WLan, HP usw.
    Am Flughafen Samos wurde uns mitgeteilt, dass unser gebuchtes Hotel überbucht ist und wir für 3 Tage in einem Ersatzhotel (Hotel Venus) Quartier nehmen müssen. Als Grund wurde uns gesagt, dass sehr viele türkische Gäste in der von uns gebuchten Anlage "Arion" aufgrund des in der Türkei stattfindenden "Opferfestes" nicht die Heimreise angetreten haben und somit entsprechende Zimmer fehlen.
    Tatsache jedoch ist, dass nicht ein einziges türkisches Paar in der Anlage war, was sich im nachhinein herausgestellt hat. Es war also nur eine Ausrede von dem Mitarbeiter auf dem Flugplatz um nicht nur uns, sondern noch diverse weitere Gäste zu beruhigen. Es scheint Methode zu haben, die verfügbaren Hotelplätze zu überbuchen und im nachhinein zu versuchen, die Gäste mit Almosen abzuspeisen.


    Bekommen haben wir für die ersten 3 Tage eine heruntergekommene 3* Anlage, ohne Meerblick, ohne TV, ohne WLan, Mini Bad/WC an der Hauptstr. befindlich, ohne HP ohne jeglichen Komfort. Das vorhandene Mini Dusch/WC von sage und schreibe 1,5 m² mit einer ekligen Duschtasse (60x60 cm), der von Flecken überzogene Teppich im Wohnbereich, und das heruntergekommene Mobiliar entsprachen nicht annähernd dem gebuchten und bezahlten Standard. Zur Beruhigung hat uns die vor Ort befindliche Reiseleitung gesagt, dass wir unser Abendessen (wird im Hotel Venus überhaupt nicht angeboten !!!!) und auch unser Frühstück im Hotel Arion einnehmen können. Die erforderlichen Taxifahrten würden vom Hotel Arion bezahlt.
    Davon haben wir notgedrungen zwar Gebrauch gemacht, wenngleich wir erhebliche Wartezeiten und Laufwege zu dem einzigen Taxistand im Ort Kokkari in Kauf nehmen mussten. Es sollte für Jedermann klar sein, dass die ersten 3 Tage für uns weder Erholung waren, noch irgendeine Freude gebracht haben, vielmehr waren es 3 verlorene Urlaubstage, die von der Reiseleitung mit € 150,-- (das sind nicht einmal 9% des Reisepreises) abgegolten werden sollten.
    Wir haben der Reiseleitung vor Ort unser Angebot mit € 400 unterbreitet, was einer Reisepreisminderung von 23,8% entspricht. Von der Reiseleitung wurden sofort mittels Mail diese Tatsachen an den Kundenservice von Thomas Cook diese mitgeteilt. Kurz danach haben wir eine Mail von der Kundenbetreuung Thomas Cook mit einer Vorgangsnummer erhalten. Sofort nach Urlaubsrückkehr habe ich ebenfalls an die Kundenbetreuung von Thomas Cook den Sachverhalt nochmals ausführlich geschildert - bisher nur als Mail. Eine Antwort nach 4 Tagen liegt nicht vor, deshalb werde ich vorsorglich den Vorgang nochmals ausdrucken und per Einschreiben mit Rückschein versenden,


    Hätte man uns vor Reiseantritt per Mail oder Telefon diese Tatsachen mitgeteilt, so hätten wir die Reise überhaupt nicht angetreten. Seltsamerweise wurden holländische Gäste - nach Auskunft der örtlichen Reiseleitung am Flughafen rechtzeitig vor Reiseantritt im mittels Email informiert . Warum nicht auch wir ?? Es stand mit Sicherheit schon Tage vorher fest, dass die gebuchten Zimmer im Arion nicht rechtzeitig zur Verfügung stehen würden. Auch wurden wir bei Ankunft auf Samos nicht darauf hingewiesen, dass wir das Recht hatten, den nächsten verfügbaren Rückflug zu nehmen, bei voller Rückvergütung des Reisepreises und entsprechendem Schadensersatz.




    In den Reiseunterlagen auf der ersten Seite von Thomas Cook/Neckermann steht:



    Service hat einen Namen: Das 24-Stunden-Zufriedenheitsversprechen


    Hier wird geschrieben: Sie sind nach ihrer Ankunft im Urlaubshotel mit diesem nicht zufrieden und ihre Unterkunft entspricht nicht dem, was wir ihnen in unseren Beschreibungen versprochen haben? Setzen sie sich vor Ort bis zum Ende des ersten Tages mit uns in Verbindung und wir finden eine Lösung. Und zwar innerhalb von 24 Stunden. Sollte es uns wider Erwarten nicht gelingen, eine geeignete Alternative für sie zu finden, haben sie die Wahl: Entweder sie erhalten noch vor Ort einen Gutschein über 25% des aktuellen Reisepreises ........................................
    Oder sie nehmen unseren nächsten verfügbaren Rückflug und wir erstatten ihnen den vollen Reisepreis zurück. Ihre gesetzlichen Rechte bleiben durch dieses Versprechen unberührt.


    Ist meine Forderung in Höhe von € 400 gerechtfertigt, zu niedrig oder zu hoch ??


    Ich wäre für eine Antwort sehr dankbar.

  • Ist meine Forderung in Höhe von € 400 gerechtfertigt, zu niedrig oder zu hoch ??

    Mit den Infos aus dem Posting kann man das nicht beantworten.


    -Wieviel Tage dauerte der Urlaub und für wieviel Tage mußte man im Ersatzhotel verbringen.
    -Wie hoch war der Reisepreis?

    'Es sei nicht immer zu verlangen, „dass der Inhalt gesetzlicher Vorschriften dem Bürger grundsätzlich ohne Zuhilfenahme juristischer Fachkunde erkennbar sein muss“.' (BVerfG, Beschl. v. 04.06.2012, Az.: 2 BvL 9/08)

  • Wir haben insgesamt 14 Tage gebucht. Im Ersatzhotel waren wir 3 Tage. Der Reisepreis betrug rd. € 1.700,--
    Ich hoffe, Sie können mit diesen Angaben etwas anfangen.
    Schon jetzt vielen Dank für Ihre Antwort.

  • Bei 1.700,- Gesamtreisepreis ergibt sich bei einer 14tägigen Reise ein Tagesreisepreis von EUR 121,43.


    § 651d BGB bestimmt, daß, wenn die Reise mit Mängel.behaftet ist, sich der Reisepreis für die Dauer des Mangels mindert. https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__651d.html Die Unterbringung in einem Ersatzhotel stellt ohne Frage einen Reisemangel dar.


    Die Frage nach der Minderungsquote beantworten die ADAC-Reisemängeltabelle, die Franfurter Tabelle oder die Kemptner Reisemängeltabelle. Ich bevorzuge letztere. http://www.reiserecht-fuehrich…ptener%20Tab%202-2016.pdf
    Dort schaut man unter Pkt. 3.1.1 bis Pkt 3.1.5 nach und versucht die Minderungsquote bzw. den Sachverhalt zu finden, was dem eigenen am nächsten kommt.


    Alle Reiemängeltabellen basieren auf Gerichtsurteilen aus der Vergangenheit und geben einen groben Anhalt bzw. eine erste Übersicht. Die Tabellen binden jedoch keine anderen Gerichte! Schließlich handelt es sich bei jedem Fall um einen Einzelfall.


    Findet man bspw. eine 20-%ige Minderung in der Tabelle, so muß man rechnen: Tagesreisepreises (EUR 121,43) x Dauer des Mangels (3 Tage) = EUR 364,29. Davon 20 % Minderungsquote ergibt EUR 72,86.


    MIt anderen Worten: selbst wenn man um 100 % mindern würde, wären EUR 400,- zu viel, da der Reisepreis für die drei Tage nur EUR 364,29 beträgt.


    Ich hoffe, damit weitergeholfen zu haben.

    'Es sei nicht immer zu verlangen, „dass der Inhalt gesetzlicher Vorschriften dem Bürger grundsätzlich ohne Zuhilfenahme juristischer Fachkunde erkennbar sein muss“.' (BVerfG, Beschl. v. 04.06.2012, Az.: 2 BvL 9/08)