Bussgeld im Ausland als Betriebsausgabe absetzbar?

  • Die Firma erhält einen Bußgeldbescheid aus der Schweiz für einen Dienstwagen. Ein Arbeitnehmer war auf einer Dienstreise dort.
    Nach meinem Kenntnisstand sind Bußgelder aus Deutschland nicht als Betriebsausgabe absetzbar aber ausländische schon. Stimmt das?
    Um das Geld vom Arbeitnehmer einzufordern könnte es dann als Bruttolohn eingesetzt werden, was dann für den AN auch billiger wäre.
    Kann man das so machen?
    mfg, Thiele

  • Zunächst einmal ist richtig, dass betrieblich veranlasste Geldbußen, die von Gerichten oder Behören ausländischer Staaten festgesetzt werden nicht unter das Abzugsverbot fallen (R 4.13 Abs. 2 S. 3 EStR).


    Allerdings hat der BFH in einem Urteil vom 14.11.2013 VI R 36/12 entschieden, dass Bußgelder wegen Lenk- und Ruhezeitverstößen, die der Arbeitgeber übernimmt nicht als betrieblich veranlasst gesehen werden. Und damit ist es egal ob in oder Ausland. Die Frage ist jetzt ob man das auf alle Bußgelder übertragen kann. Ich meine ja, denn früher gab es noch ein Urteil dass der Arbeitgeber von Paketfahrern die Bußgelder übernehmen durfte ohne den BA Abzug zu verlieren. Das wurde hiermit m.E. aufgegeben. Alle anderen Bußgelder waren schon vorher nicht abzugsfähig. Ich würde also sagen, dass es keine Betriebsausgabe ist.


    Wegen der Behandlung als Lohn:
    Dies wäre bei Übernahme durch den AG ein Sachbezug also wie richtig von Ihnen vermutet Bruttolohn. Will der Arbeitgeber damit nichts zu tun haben, musste aber das Bußgeld wegen dem Halterprinzip tragen, dann muss es vom Nettolohn abgezogen werden.