Werden unregelmässige Spekulationsgewinne, z.B. beim Umschichten des Depots, bei der Mitversicherung auf das Einkommen angrechnet? Gibt es diesbezüglich Unterschiede zwischen den gesetzlichen Krankenkassen?
Spekulationsgewinne - Anrechnung auf das Einkommen beider GKV-Familienmitversicherung
- ek5801
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