Das Gesetz zur Verbesserung der zivilrechtlichen Durchsetzung von verbraucherschützenden Vorschriften des Datenschutzrechts bringt auch einige unerwartete Änderungen mit sich.
Seit 1. Oktober 2016 (siehe http://www.bmjv.de/SharedDocs/…5047D6CBFC33A12A.1_cid334) können Verbraucher die meisten Verträge auch ohne Unterschrift kündigen.
Verbraucherzentrale NRW veröffentlicht Ratgeber:
- Ab dem 1. Oktober 2016 abgeschlossene Verträge mit Mobilfunkanbietern, Stromversorgern und vielen anderen Unternehmen können Sie nun unter anderem per E-Mail kündigen – auf Briefen mit Unterschrift dürfen die Anbieter nicht mehr bestehen.
- Ausnahmen sind zum Beispiel Miet- und Arbeitsverträge. Da braucht es weiterhin eine Unterschrift.
- Damit die Kündigung reibungslos läuft, sollten Sie auf einige Punkte achten.
Den Ratgeber kann man abrufen unter:
https://www.verbraucherzentral…trag-per-e-mail-kuendigen
Mein Kommentar:
Ein ganz sinnvoller Ratgeber. Die Empfehlung zur Verwendung der Zustellart „Einschreiben-Rückschein“ bei wichtigen Schriftstücken würde ich so nicht abgeben (siehe mein Beitrag zum Zustellungsnachweis hier in der Finanztip-Community).
"Der Kommentar ist frei, die Fakten sind heilig" (C. P. Scott, britischer Journalist und Guardian-Herausgeber)