Hallo Community,
wir möchten in etwa 7 Jahren in eigene vier Wände einziehen und sind daher am überlegen, wie wir bis dahin möglichst viel Kapital aufbauen können. Nach langer Recherche sind wir auf Wohn-Riester und Riester-Banksparpläne gestoßen. Da wir nicht allzu hohes Einkommen haben und durch unseren Sohn Anspruch auf die Kinderzulage haben, finden wir die genannten Produkte äußerst Interessant. Für die endgültige Festlegung bzw. Entscheidung fehlen uns allerdings noch ein paar Details, die uns leider bisher der keiner beider Berater so richtig beantworten konnte. Daher hoffen wir hier evtl. entsprechenden Antworten zu finden.
Um den Ursprung unserer Fragen zu verstehen, haben wir für uns ein Szenario mit folgenden Rahmenbedingungen aufgestellt:
Die Ehefrau, in Kindererziehungszeit und ohne Einkommen, ist mittelbar Berechtigt und würde somit den jährlichen Sockelbetrag von 60 € in den eigenen Wohn-Riester-Bausparvertrag einzahlen. Da die meisten Bausparverträge eine Mindestbausparsumme und -sparbetrag in % vorsehen, würde sie die Kinderzulage von jährlich 300 € erhalten, um die Voraussetzungen für die Zuteilung innerhalb der 7 Jahre zu erreichen. Mit der Grundzulage von 154 € würde sie jährlich 514 € ansparen (mit jedem weiteren Kind würde der jährliche Sparbetrag um weitere 300 € steigen). So weit so gut!
Der Ehemann, Arbeitnehmer und Alleinverdiener während des genannten Zeitraumes, würde gerne jährlich 1.024 € (Höchstförderbetrag für die Wohnungsbau-Prämie) und 470 € (Höchstförderbetrag für die Arbeitnehmersparzulage) über vermögenswirksame Leistungen in seinen Wohn-Riester-Bausparvertrag einbringen (also jährlich 1.494 €). Hier stellen sich für uns bereits zwei Fragen:
1. Dürfen für die Ermittlung der eigenen Sparleistung die zuvor genannten Sparbeträge (sprich 1.494 €) hinzugezogen werden?
2. Wenn ja, würde der Ehemann mit der Grundzulage von 154 € und somit 1.648 € pro Jahr die erforderliche (mind. 4 % vom Jahresbrutto) Sparleistung für die volle Riester-Förderung erfüllen? Lauf Angaben dieser Seite sollte es der Fall sein, sofern er - im Bezug auf unser Szenario - nicht mehr als 48.700 € brutto pro Jahr verdient. Allerdings ist da auch von einer Ausnahme die Rede (Stichwort: Kindererziehungszeiten). Wir können aus Kontext leider nicht eindeutig entnehmen, ob die Ausnahme sich nur auf die Gutschrift oder auch auf die Anrechnung bezieht. Vielleicht kann einer von Euch den Sachverhalt besser deuten?
Denn sollten die von uns gestellten Fragen positiv ausfallen, würde es in unserem Szenario bedeuten, dass die Ehefrau nach einer Sparzeit von sieben Jahren einen Sparbetrag (ohne Verzinsung und Abzug der Kosten) von rund 3.598 € und der Ehemann rund 11.536 € hätte. Dem Ehemann würden bei Zuteilung noch 630,78 € durch die Wohnungsbau-Prämie sowie 301 € durch die Arbeitnehmersparzulage gut geschrieben. Das ergibt insgesamt knapp 12.500 € (12.467,78 €). Unter Berücksichtigung der Zinsen und Kosten dürfte eine (Mindest-)Bausparsumme von 10.000 € für die Ehefrau und 30.000 € für den Ehemann möglich sein, oder?!
Aus unserer Sicht kritisch könnte sich die Ansparquote (unter 40%) sowie der Eigenbetrag von 60€ für das Zustandekommen ein Bausparvertrages bei der Ehefrau erweisen. Daher wäre die Überlegung statt eines Wohn-Riester-Vertrages einen kostenlosen Riester-Banksparplan der Volksbank Gronau abzuschließen. Diese kann noch bis Ende des Jahres abgeschlossen werden und ist keinerlei Kosten verbunden.
Nun würden wir gerne Eure Meinung und Einschätzung zu unserem Szenario einholen.
Viele Grüße