fehlerhafte Widerrufsbelehrung

  • Der BGH hat im September entschieden, dass nur noch 2,5 % Zinsen (zusätzlich zur Anerkennung der fehlerhaften Widerrufsbelehrung-Rückzahlung der Vorfälligkeitsentschädigung) berechnet werden können; er hat damit eine Anpassung an die derzeitige Zinslage vorgenommen. Wer jetzt noch Widerspruch einlegt, sollte seinen Anwalt darauf ansprechen (der es natürlich wissen muß). Denn der Streitwert ist dann nicht mehr so hoch. ( Dumm für diejenigen, deren Verfahren mit Geltendmachung der bisherigen Nutzungszinsen noch läuft.) Das sollte von der Moderatorin vielleicht kommuniziert werden.