Rückkehr in die GKV nach dem Studium

  • Hallo zusammen,


    ich bin zur Zeit Student und komme jetzt in mein 15. Semester. Ich überlege mir in die PKV zu wechseln da ich dort ~60 Euro weniger pro Monat zahlen würde.
    Nun sorge ich mich darum ob ich nach dem Studium wieder in die GKV wechseln kann. Dazu schreibt Finanztip:

    Keine Probleme gibt es in der Regel, wenn Sie nach dem Studium als Angestellter arbeiten. Waren Sie zuvor gesetzlich versichert, können Sie das auch weiterhin bleiben. Wer als Student privat versichert war, kann zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung wählen. In den meisten Fällen ist die GKV zunächst die bessere Option. Selbst ein Einstiegsjahresgehalt über der Marke von 56.250 Euro (2016) steht dem nicht im Weg: Wer zuvor noch nicht voll berufstätig war, kann sich dank einer Sonderregelung auch gesetzlich versichern.

    Diese Sonderregelung finde ich aber in den entsprechenden Gesetzen nicht.
    https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__5.html
    https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__6.html


    Weiß hierzu jemand genaueres?


    Danke für eure Antworten!

  • Hallo ecl,



    viele Menschen erwägen den Systemwechsel von der GKV indie PKV vor allem aus finanziellen Gründen. Da es sich um einen Systemwechsel handelt, sollte der Wechsel gut überlegt sein.



    Ich hänge eine Übersicht aus meiner Beratungspraxis über die Systemunterschiede an (ohne Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit).



    Die Entscheidung für oder gegen ein System ist immer nur aufgrund einer individuellen Prüfung und einer konkreten Lebensplanung möglich (beispielhafte Fragestellungen sind: möchte ich selbstständig oder freiberuflich tätig sein oder in einem Angestelltenverhältnis; plane ich die Gründung einer Familie mit Kindern oder ohne Kinder usw.).


    Bitte beachten Sie auch die angehängte Arbeitshilfe „Krankenversicherung für Studierende“ vom Studentenwerk. Dort finden Sie auch die Gesetzesverweise zu der von Ihnen gestellten Frage (bzw. dem Ratgeber von Finanztip).



    Ich erlaube mir noch ein paar allgemeine Hinweise: Es gibt überhaupt nur vier Optionen für den Wechsel von der GKV in die PKV bei Studenten:


    1.Studienbeginn: Als Student hat man drei Monate nach Studienbeginn Zeit, sich zu überlegen, ob man gesetzlich oder privat krankenversichert sein möchte. Der Mitgliedsbeitrag in der privaten studentischen Krankenversicherung richtet sich nach dem Eintrittsalter, muss aber nicht zwangsläufig höher als die in der Gesetzlichen Krankenkasse sein.


    2.Ende der Familienversicherung: Wenn die Familienversicherung entweder aufgrund des Alters von 25 Jahren oder des Einkommens von über 350 Euro endet, kann man als Student ebenfalls innerhalb von drei Monaten wechseln.


    3.Ende des 14. Fachsemesters: Mit diesem Stichtag endet die Versicherungspflicht, der Wechsel zur Privaten Krankenversicherung ist dadurch möglich.


    4.Auch zum Ende des Semesters, in dem man als Student 30 Jahre alt wird, endet die Pflichtversicherung. Zu diesem Zeitpunkt kann daher zur Privaten Krankenversicherung gewechselt werden.



    "Der Kommentar ist frei, die Fakten sind heilig" (C. P. Scott, britischer Journalist und Guardian-Herausgeber)

  • Hallo Herr Gamper,


    danke für Ihre Antwort. Mir ging es speziell um die erwähnte Sonderregelung. Ich werde höchstwahrscheinlich die ~65.000 Euro in einem Angestelltenverhältnis überschreiten. In den beiden Dokumenten konnte ich keinen Hinweiß auf die Rückkehrmöglichkeiten nach dem Studium finden.


    Haben Sie speziell dazu noch Informationen?


    Danke & viele Grüße!

  • @esl: Das Gesetz lesen bringt einen nicht immer weiter. Ich habe erhebliche Zweifel, ob Sie überhaupt zum jetzigen Zeitpunkt von der GKV in die PKV wechseln können, so dass sich die Frage nach einem "Rückwechsel" von der PKV in die GKV überhaupt nicht stellen dürfte.


    Sie haben sich zum Beginn des Studiums für die GKV entschieden. Es gibt meines Wissens nur vier Optionen diese Erstentscheidung zu revidieren (siehe meine dargestellten vier Handlungsoptionen weiter oben).


    Meine Empfehlung: Sprechen Sie das Studentenwerk oder andere Organisationen an. Die kennen sich mit Fragen rund ums Studium meistens besser aus als Versicherungsberater und Rechtsanwälte und Sie erhalten die Informationen in den meisten Fällen kostenlos.


    Es wäre freundlich, wenn Sie hier berichten könnten, ob der Wechsel von der GKV in die PKV überhaupt möglich war (meine Auffassung). Das könnte Finanztip den entsprechenden Ratgeber entsprechend ergänzen (und ich hätte etwas dazugelernt).

  • Ich habe erhebliche Zweifel, ob Sie überhaupt zum jetzigen Zeitpunkt von der GKV in die PKV wechseln können, so dass sich die Frage nach einem "Rückwechsel" von der PKV in die GKV überhaupt nicht stellen dürfte.

    Sie haben offensichtlich übersehen, dass @ecl schrieb, dass er jetzt in sein 15. Semester kommt.
    Deshalb hat er auch zutreffend erkannt, dass er jetzt versicherungsfrei ist.


    Ihn interessiert nur die Rückkehrmöglichkeit. Und die steht nun mal im Gesetz.


    Es würde hier ganz generell sehr hilfreich sein, wenn jeder, der hier Ratsuchenden eine Auskunft gibt, stets die Rechtsgrundlage dazu schreiben würde. Denn die Mehrzahl der Fragen, die hier gestellt werden, betreffen rechtlich geregelte Sachverhalte.

  • @muc hat dass richtig erkannt.



    Zitat von @muc

    Sie sind bei erstmaliger Aufnahme einer Beschäftigung gem. § 9 Abs. 1 Nr. 3 SGB V



    Ich gehe davon aus dass meine Werkstudententätigkeit nicht als erste Beschäftigung zählt (da ich diese unter 20 Wochenstunden betreibe)?!


    Danke für die Antworten!