Hallo,
nachdem ich mir den Artikel zu den Reisekosten aufmerksam durchgelesen habe, habe ich noch die ein oder andere Frage.
Ich gehe zunächst einmal davon aus, dass ich als Student (Masterstudium, also Zweitstudium) Reisekosten ebenso als Werbungskosten absetzen kann, wie jeder Arbeitnehmer oder Selbstständige.
Erste Tätigkeitsstätte ist meine Universität (NRW), ich schreibe gerade meine Masterarbeit und muss für Quellenrecherche in ein Archiv nach Berlin.
1) Zur Reise: Im Artikel lese ich immer nur von Fahrten mit dem Auto. Wie verhält es sich mit der Reise per Flugzeug, Bahn, Fernbus etc? Sind hier die tatsächlichen Kosten anzusetzen oder muss/kann in jedem Fall die Pauschale mit 0,30 Kilometer genutzt werden?
In meinem Fall wären das ca. 550 km also 1100 * 0,3 = 330€
Wenn ich nun im günstigsten Fall mit Ryanair für 9,90 die Strecke reise, muss ich dann 19,80 ansetzen oder kann ich auch 330€ ansetzen?
Wenn ich im teuersten Fall mit der teuersten Airline für 200 € die Strecke reise, muss ich dann 330€ ansetzen oder kann ich auch 400€ ansetzen?
2) Zur Verpflegung: Ich gehe davon aus dass sich der Verpflegungsmehraufwand auf Tage bezieht? Also bei einer Reise von 5 Tagen zweimal 12 (An- und Abreise) und dreimal 24 anzusetzen sind?
Übernachtungs- und Reisenebenkosten sind klar.
Ich freue mich über eure Antworten und danke schonmal im voraus!