Dienstreise als Student

  • Hallo,


    nachdem ich mir den Artikel zu den Reisekosten aufmerksam durchgelesen habe, habe ich noch die ein oder andere Frage.


    Ich gehe zunächst einmal davon aus, dass ich als Student (Masterstudium, also Zweitstudium) Reisekosten ebenso als Werbungskosten absetzen kann, wie jeder Arbeitnehmer oder Selbstständige.


    Erste Tätigkeitsstätte ist meine Universität (NRW), ich schreibe gerade meine Masterarbeit und muss für Quellenrecherche in ein Archiv nach Berlin.


    1) Zur Reise: Im Artikel lese ich immer nur von Fahrten mit dem Auto. Wie verhält es sich mit der Reise per Flugzeug, Bahn, Fernbus etc? Sind hier die tatsächlichen Kosten anzusetzen oder muss/kann in jedem Fall die Pauschale mit 0,30 Kilometer genutzt werden?
    In meinem Fall wären das ca. 550 km also 1100 * 0,3 = 330€


    Wenn ich nun im günstigsten Fall mit Ryanair für 9,90 die Strecke reise, muss ich dann 19,80 ansetzen oder kann ich auch 330€ ansetzen?
    Wenn ich im teuersten Fall mit der teuersten Airline für 200 € die Strecke reise, muss ich dann 330€ ansetzen oder kann ich auch 400€ ansetzen?



    2) Zur Verpflegung: Ich gehe davon aus dass sich der Verpflegungsmehraufwand auf Tage bezieht? Also bei einer Reise von 5 Tagen zweimal 12 (An- und Abreise) und dreimal 24 anzusetzen sind?


    Übernachtungs- und Reisenebenkosten sind klar. :)


    Ich freue mich über eure Antworten und danke schonmal im voraus!

  • Also vom Grundsatz her ist es so, dass man für Flugreisen einen Beleg braucht, ebenso für Kosten für die öffentlichen Verkehrsmittel. Da wir hier bei den Reisekosten und nicht bei der Pendlerpauschale sind, gelten strenge Nachweispflichten.
    Wenn Du aber belegen kannst, dass Du in Berlin warst (Hotelrechnung, Besucherausweis vom Archiv etc.) dann musst Du von der Logik ja irgendwie hingekommen sein.


    Ich persönlich hatte in der Praxis nie Probleme da die 30 cent durchzubekommen. Ich würde daher wie folgt verfahren. Ist das Flug/Bahnticket teurer als die 30 cent, dann nimmst Du das. Ist es billiger, dann nimmst Du die 30 cent.


    Ein findiger Finanzbeamter würde dann nach einem Tankbeleg von der Reise fragen. Warum? Ich kenne jetzt auf die Schnelle kein Auto, dass 1.100km mit einer Tankfüllung schafft. D.h. Du müsstest von der Logik unterwegs irgendwann mal getankt haben. Jetzt kann man natürlich behaupten, dass man mit jemand mitgefahren ist oder Mama und Papa das gezahlt haben aber dann wäre ja die Belastung mit Kosten nicht da und damit der Kostenabzug zu versagen.
    Ich als Finanzbeamter würde das machen. Ist also Glückssache. Durch ELSTER haben Einzelfallprüfungen jedoch stark abgenommen.


    Wenn Du wirklich 9,90 Tickets kriegst hast Du ja nix zu verlieren. Setze die 30 cent an und hoffe. Will das FA Nachweise fällst Du höchstens auf Deine tatsächlichen Kosten zurück. Ein Nachteil entsteht dadurch ja gar nicht.


    Verpflegungsmehraufwendungen hast Du richtig erkannt.

  • Vielen Dank für die Antwort.


    Nein, schummeln wollte ich nicht. Ich wollte nur wissen, ob die tatsächlichen Kosten oder eine Pauschale anzusetzen ist.


    Ich meine, auf meinem täglichen Weg zur Uni setzte ich ja auch die 0,30 Weg je Kilometer an, obwohl ich mi dem Zug fahre (Pendlerpauschale). Daher kam ich zu der Frage.


    Nun weiß ich, dass ich einfach alle Belege aufhebe und 1:1 angebe. Vielen Dank.