guten tag,
normalerweise ist bei erhalt von elterngeld - ein betrag von 300 € anrechenfrei.
wenn nun aber beide elternteile elterngeld beziehen (zwei monate lang)
und gleichzeitig wohngeld beantragt wird -
verdoppelt sich dann der nicht anrechenbare betrag von 300 auf 600 €?
ich finde nirgendwo einen kommentar dazu und im wohngeld kann
so eine monatliche summe von 600 € statt 300 € an freibetrag doch sehr entscheidend sein.
würde mich über eine antwort sehr freuen
mfg g.n.