Fehlerhafte Sparkassen Belehrung 2011

  • Hallo Community,
    viele denken ja, dass der Widerruf von Immobiliendarlehen jetzt nicht mehr möglich ist. Dies trifft aber nur auf diejenigen zu, die einen Darlehensvertrag zur Immobilienfinazierung vor dem 10. Juni 2010 abge­schlossen haben.
    All diejenigen, die einen Vertrag nach dem 10. Juni 2010 abgeschlossen haben, können nach wie vor ihren Vertrag widerrufen - soweit die Widerrufsbelehrung nicht ordnungsgemäß erteilt worden ist.
    Dies ist vor allem nach Auffassung des Landgericht Nürnberg-Fürth der Fall. Mit Urteil vom 25. Juli 2016 hat das Landgericht Nürnberg -Fürth die 2011 Sparkassenbelehrung der Stadt-und Kreissparkasse Erlangen für nicht ordnungsgemäß erklärt (LG Nürnberg-Fürth, Urteil v, 25.07.2016, Az. 10 O 1207/16). Dieses wichtige Urteil ist rechtskräftig. Besonders brisant für die Sparkassen – und wichtig für die Darlehensnehmer – ist der Umstand, dass diese Darlehen, die erst in jüngster Zeit in den Jahren 2011 und 2012 abgeschlossen worden sind, noch lange Laufzeiten haben. Wenn jetzt der Widerruf erklärt wird, spart der Darlehensnehmer vor allem für die Zukunft den hohen Vertragszins. Denn dieser lag in den Jahren 2011 und 2012 noch in der Regel bei über 3,5% p.a.

    Dr. Hermann Bröcker, LL.M.
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  • Guten Abend Herr Dr. Hermann Bröcker, ich hätte hierzu eine Frage: wir haben am 14.07.2010 einen Forwarddarlehen abgeschlossen - die Widerrufsbelehrung ist falsch. Jedoch sagt die Bank, dass es sich hier um einen Zeitpunkt handelt, wo keine Musterwiderrufsbelehrung veröffentlich war. Wie sehen sie es? Gibt es irgendewelche Urteile zu dieser grauen Zone? Vielen Dank.

  • Sehr geehrter Herr Jan, das Argument der Sparkasse ist altbekannt. Es ist aber unzutreffend und von der Rechtsprechung vielfach zugunsten der Verbraucher entschieden worden. Die von Ihnen genannte "Grauzone" war in der Zeit vom 11.06.2010 bis zum 29.07.2010. In dieser Zeit hatten die Banken zwei Optionen hinsichtlich der zu erteilenden Musterbelehrung. Jedoch: Die Banken mussten eine Widerufsbelehrung erteilen. Es bestand nicht die Option, eine Belehrung zu erteilen oder nicht. Es bestand nur die Option die Belehrung A oder B zu erteilen. Wenn Sie also von der Sparkasse gar keine Belehrung erhalten haben, können Sie natürlich Ihren Vertrag widerrufen.
    Mit besten Grüßen
    Hermann Bröcker

    Dr. Hermann Bröcker, LL.M.
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