Doppelte Haushaltsführung Zweitwohnung Elternhaus

  • Liebe Community,
    ich habe eine konkrete Frage zu dem Thema doppelte Haushaltsführung in Verbindung mit einem Firmenwagen.
    Folgendes Szenario als Annahme:


    - Erstwohnsitz 40km von der Arbeitsstätte entfernt
    - Der Erstwohnsitz wird mit der/dem Lebensgefährten (unverheiratet) bewohnt und wird als Lebensmittelpunkt genutzt ( Aufteilung der Mietkosten, Mitgliedschaft im Fitnessstudio, regelmäßiger Einkauf und sonst. Ausgaben am Erstwohnsitz)
    - Elternhaus/ Kinderzimmer 10km von der Arbeitsstätte entfernt
    - Firmenwagen nach der 1%-Regelung inkl. kostenfreie und unbegrenzte private Nutzung
    - Die Person ist voll berufstätig und finanziell unabhängig


    Frage: Kann die betroffene Person den Zweitwohnsitz im Elternhaus angeben, wo die Person mietfrei ein Zimmer bezieht für die Übernachtung an Werktagen? Am Wochenende und ggf. An einem weiteren Tag unter der Woch fährt die Person an den Erstwohnsitz.


    Vielen Dank vorab für eure Bemühungen
    Mit freundlichen Grüßen
    Andreas


    Zitat von Andreas
  • Können ja, weil an die Zweitwohnung am Arbeitsort deutlich geringere Anforderungen gestellt werden als an den eigenständigen Haushalt am Erstwohnsitz, aber das wirkt sich bei Ihrem Fall m.E. steuerlich kaum bis gar nicht aus.


    Warum?
    Dadurch, dass Sie einen Firmenwagen haben, können Sie Familienheimfahrten nicht von der Steuer absetzen. Und der andere große Posten bei der Doppelten Haushaltsführung nämlich die Miete bezahlen Sie gar nicht.


    Zu guter Letzt wären noch die Verpflegungsmehraufwendungen während der ersten 3 Monate. Die kriegen Sie eventuell durch, wobei ich als Finanzbeamter da argumentieren würde, dass Sie sich durch das Elternhaus und die bereits vorhanden Ortskenntnisse ja die Verpflegungsmehraufwendungen sparen könnten. Insb. wenn Sie dort schon länger gemeldet sind, sind diese ersten 3 Monate ja auch schon lange rum.


    Wo es was bringen könnte ist beim geldwerten Vorteil für die Fahrten Wohnung/Arbeitsstelle. Denn je nachdem was Sie Ihrem Arbeitgeber gemeldet haben, muss er die 0,03% vom einen oder anderen Wohnsitz rechnen und im Umkehrschluss können Sie die 30 cent pro Einfachkilometer abziehen. Das müsste man mal konkret durchrechnen, aber bei hohen Bruttolistenpreisen ist es ein großer Unterschied, ob man hier mit 10 oder 50km rechnet, denn die 30 cent reichen dann vorne und hinten nicht.

  • Hallo RaphaelP,


    vielen Dank für die Antwort. Genau ihr letzte Absatz ist der springende Punkt.


    Die Frage ist, ob unter den genannten Angaben ein Zweitwohnsitz anerkannt wird.


    Beispielrechnung:
    Bruttolistenpreis: 40.000€
    GeldwerterVorteil: 400€ + (0,03% x 40.000€ x 40km) = 880€ (10.560€ p.a.)
    Pendlerpauschale: 0,30€ x 220Tage x 40km = 2.640€ p.a.
    Ergebnis: 10.560€ - 2.640= 7.920€


    vs.


    Bruttolistenpreis: 40.000€
    GeldwerterVorteil: 400€ + (0,03% x 40.000€ x 10km) = 520€ (6.240€ p.a.)
    Pendlerpauschale: 0,30€ x 220Tage x 10km = 660€ p.a.
    Ergebnis: 6.240 - 660€= 5580€


    Delta: 7920€ - 5580€ = 2.340€ p.a.
    (195€ p.m.)