Hallo,
da bei mir demnächst eine berufliche Veränderung inkl. Einsatz vom Zweitwohnsitz ansteht - hätte ich hier ein paar Fragen!
Bisher habe ich gelesen das ich Heimfahrten, Verpflegungsgeld für die ersten 3 Monate und Einrichtungsgegenstände steuerlich geltend machen kann.
Dazu hätte ich die Frage - wie sieht es denn bei einer möblierten Wohnung aus - gibt es dafür EInschränkungen? Wie sieht es mit einem TV-Gerät aus? In der Wohnung ist keins - kann ich mir eins anschaffen?
Gruß
Andreas