Rückkehr in GKV sinnvoll?

  • Hallo, auch ich beschäftige mich mit Gedankenspielen zum Thema raus aus der PKV und zurück in die Familienversicherung (bei meinem Mann).
    Bin kurz vor 55J, seit 1998 als HP selbständig (freiberuflich) tätig, seit ca. 12 Jahren privat versichert, seit ca. 2 J. mit sehr wenigen Stunden tätig und könnte unter die "Arbeitslosigkeit bei Selbständigen" mit max. 15 Std. pro Woche fallen, habe aber meines Wissens keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld (war zuletzt vor 32 Jahren im Angestelltenverhältnis bei der Sparkasse).
    Kennt sich jemand mit dieser Konstellation aus? Würde ungern meine Praxis komplett aufgeben - die Frage ist, ob ich da eine Chance habe, und wenn ja, wie, raus aus der PKV und in die Familienversicherung zu kommen.
    Schon jetzt ganz herzlichen Dank für alle Tipps!

  • Eine häufig an mich gestellte Frage lautet: „Kann ich mir eine private Krankenversicherung im Alter noch leisten?“



    Mein Kommentar:


    Es ist einzuräumen, dass die Sorge vor steigenden Beiträgen im Alter die „Achillesferse“ jeder PKV-Beratung bei Menschen mit 50plus darstellt. Allerdings wird oftmals außer Acht gelassen dass zur „Dämpfung“ des Beitrags bereits während der Laufzeit der Verträge Alterungsrückstellungen gebildet werden. Insgesamt wurden bis 2015 mehr als 220 Milliarden Euro sogenannte Alterungsrückstellungen in der privaten Kranken- und Pflegeversicherung aufgebaut, davon entfällt der Großteil von 189 Milliarden Euro auf die Krankenversicherung.



    Des Weiteren entfällt ab Anfang 60 der gesetzliche Zuschlag in Höhe von 10 Prozent auf den Krankenversicherungsbeitrag (betrifft nicht alle Verträge!). Für Neuverträge ab Januar 2000 dient der gesetzliche Zuschlag seither als eine Art „zusätzlicher Beitragspuffer“ für das Alter. Die privaten Krankenversicherer müssen demnach für alle Versicherten nach dem 21. Lebensjahr bis zum 60. Lebensjahr in allen Tarifen 10 Prozent auf den Beitrag (ambulant, stationär, Zahn) draufschlagen. Über diese Mehreinnahmen dürfen die Gesellschaften nicht frei verfügen, sondern sie müssen diese für den Versicherten zurücklegen. Gleichwohl ist aber anzumerken, dass mithilfe dieses Mechanismus nur die neuen Beitragsanpassungen ab dem 65. Lebensjahr abgemildert werden, nicht aber direkt der Beitrag gesenkt werde.



    Doch es gibt neben dem gesetzlichen Zuschlag noch weitere Faktoren, die die Beitragsbelastung im Alter abmildern. Auch reduziert sich mit Eintritt in die Rente der Beitrag um die Komponente für das Krankengeld, welche in der Regel 5 Prozent ausmacht. Zusammen ergibt dies eine Reduktion des Beitrags in Höhe von zirka 15 Prozent (Zuschlag + Krankengeld). Ab Mitte 60 werden dann die angesparten Mittel aus dem gesetzlichen Zuschlag zur Beitragsstabilisierung eingesetzt.



    Zusätzlich könne jeder Versicherte einen Zuschuss zur privaten Krankenversicherung beim Rentenversicherungsträger beantragen. Der Zuschuss liegt aktuell bei 7,3 Prozent der jeweils individuellen gesetzlichen Rente. Begrenzt ist dieser auf die Hälfte des Beitrags zur Krankenversicherung. Der Zuschuss wird zusammen mit der Rente ausgezahlt und ist gemäß § 3 Nr. 14 Einkommensteuergesetz steuerfrei.



    Sollten diese Maßnahmen nicht ausreichen, hat jeder Versicherte in der PKV die Möglichkeit, nach Vollendung des 55. Lebensjahres in den Standard- und/oder Basistarif zu wechseln. Der Beitrag dieser Tarife ist begrenzt auf den Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung.



    "Der Kommentar ist frei, die Fakten sind heilig" (C. P. Scott, britischer Journalist und Guardian-Herausgeber)