Thesaurierender Auslandsfonds - Besteuerung

  • Hallo zusammen,
    mein Vater (82 Jahre) hat 1997 in Spanien einen thesaurierenden Fonds gekauft. Diesen hat er 2015 verkauft, die Abgeltungssteuer wurde direkt einbehalten. Dadurch wurde sein Steuerberater darauf aufmerksam, dass über die Jahre von meinem Vater keine Angaben zum Fonds gemacht und daher beim Finanzamt auch keine Anlage KAP abgegeben wurde. Es wurden also über Jahre keine Steuern auf die fiktiven Zins- und Dividendenerträge gezahlt. Der Auszahlungsbetrag lag bei ca. 40.000,00€, ich denke, der Steuerfreibetrag von 1.602,00€ im Jahr (verheiratet) sollte also nicht überschritten worden sein. Wie ist in einem solchen Fall am besten vorzugehen? Über die 25% + Soli + Kirchensteuer hinaus sollten reell keine Steuern angefallen sein, aber zumindest die Steuererklärungen der vergangenen Jahre waren ja nicht korrekt.
    Gruß,
    Jofe

  • Hallo @Jofe,
    Bist Du Dir sicher, dass die Steuererklärungen nicht korrekt waren? Hat Dein Vater jedes Jahr eine Steuererklärung abgegeben?
    Nun bin ich zwar nicht der Fachmann der Dir hier konkret weiterhelfen kann. Aber auch ich habe ausländische thesaurierende Fonds und keine Anlage KAP abgegeben. Allerdings brauchte ich keine Steuererklärung abgeben, da ich eine Nichtveranlagungsbescheinigung habe.
    Nach meiner Meinung solltest Du den Steuerberater Deines Vaters sprechen, der sollte Dir weiterhelfen können. Die 25% sind in Ordnung, wenn der individuelle Steuersatz höher als 25% ist. Nach meinen Verständnis müsste die "Abgeltungssteuer" mit dem individuellen Steuersatz verrechnet werden, wenn dieser niedriger als 25% ist. Bei Deinem Vater ist auch nicht die volle Rente steuerpflichtig, bis 2004 waren es bei ihm nur 50% der Rente. Die Rentenerhöhungen die nach 2004 kamen, sind jedoch voll steuerpflichtig.
    Das ist aber nur mein laienhaftes Verständnis.
    Gruß


    Altsachse

  • Es wurden also über Jahre keine Steuern auf die fiktiven Zins- und Dividendenerträge gezahlt.

    Formal ist das erst mal richtig, die Frage ist aber, ob dein Vater in den einzelnen Jahren über dem Sparerfreibetrag von 1.602 Euro lag - zusammengerechnet mit allen anderen Kapitalerträgen. Wenn nein, dann hat er auch keine Anlage KAP abgeben müssen, weil keine Steuern auf die Kapitalerträge anfallen. Es wäre aber sinnvoll gewesen, damit er jetzt, im Jahr des Verkaufs des Fonds nachweisen kann, dass die ausländisch thesaurierten Erträge immer erklärt wurden, aber wegen dem Sparerfreibetrag letztlich nicht zu versteuern waren. Das kann er natürlich jetzt auch noch machen, wird aber mühsam, alles erstmalig zusammenzutragen. Dann könnte er sich aber einen Großteil der jetzt im Jahr 2015 einbehaltenen Steuer zurückholen.


    In einem ersten Schritt würde ich mal sehen, wie hoch die ausländisch thesaurierenden Erträge in den einzelnen Jahren waren. Das geht am besten über die Veröffentlichungen im Bundesanzeiger in der Rubrik "Fondsdata" (https://www.bundesanzeiger.de/…78cfeea8aa2da99b6eb639393).


    Alternativ gibt es die Daten (kostenpflichtig) auch hier, vielleicht hat ja der Steuerberater einen Zugang: https://www.wmaccess.com/


    Außerdem: Eigentlich hätte dem Steuerberater der Sachverhalt auch in den Vorjahren schon aufallen können, sofern dein Vater ihm alle steuerlich relevanten Unterlagen vorgelegt hat......und: wie lautet den der Vorschlag vom Steuerberater, was jetzt zu tun ist?

  • Nachtrag: Die Abgabe einer Anlage KAP ist allerdings erst seit Einführung der Abgeltungssteuer uU entbehrlich. Früher war sie - soweit ich mich erinnern kann - verpflichtend, auch wenn die Kapitalerträge letztlich unter dem Freibetrag lagen....

  • Hallo @Oekonom,
    die Geldanlage muß nach 2009 begonnen haben, sonst währe ja keine Abgeltungssteuer angefallen.
    Von dem Auszahlungsbetrag ist der Einzahlungsbetrag abzuziehen. Die Differenz ist der summierte Gewinn der Anlagejahre. Dieser ist steuerpflichtig. Pauschal werden 25% als Abgeltungssteuer fällig. Wenn der Anleger nun eine Steuererklärung abgibt, kann er diese gezahlte Abgeltungssteuer erklären. Wenn sein persönlicher Steuersatz niedriger als 25% ist, müsste er die zuviel gezahlte Steuer erstattet bekommen. Wenn sein persönlicher Steuersatz über 25% ist, brauch er garnichts machen.
    Gruß


    Altsachse

  • @Altsachse


    nicht ganz. Jofe hat doch geschrieben, dass sein Vater den Fonds im Jahr 1997 erworben hat. Damit sind alle Kursgewinne steuerfrei, sie unterliegen schon mal nicht der Abgeltungsteuer. Steuerpflichtig bleiben damit nur die "ausschüttungsgleichen" Erträge, die jährlich von der Fondsgesellchaft bekannt gegeben werden. Ob die Abgeltungssteuer für die Besitzeit seit 1997 oder erst seit Einführung der Abgeltungsteuer 2009 bei "Altfällen" zum Zeitpunkt der Veräußerung erhoben wird, weiß ich so auf die Schnelle nicht, spielt aber hier keine Rolle, weil das Kind ja schon in den Brunnen gefallen ist. Soll heißen, es wurde Abgeltungsteuer einbehalten, wieviel und auf welcher Bemessungsgrundlage lässt sich hoffentlich aus der Steuermitteilung entnehmen.

  • Hallo ihr beiden,
    ich danke euch erst mal für die schnellen Antworten. Ich muss mich mal auf den Weg zu meinem Vater machen und mir den ganzen Kram ansehen. Habe auf jeden Fall bei der Bank schon mal sämtliche Bankabrechnungen angefordert. ich melde mich, wenn´s was neues gibt.