hallo,
In 2008 habe ich eine Versicherung* ausbezahlt bekommen. *Direktversicherung/Firmengruppenversicherung --Versicherungsnehmer – Arbeitgeber --- Versicherte Person-- ich – Laufzeit 1972 –2007
Die Zahlung erfolgte aus Deutschland durch den damaligen Arbeitgeber. Das die Auszahlung/Einkünfte steuerfrei war wusste ich seit 2008. Über Kranken-Pflegekosten / Beitragspflicht / Abgaben etc. diesbezüglich lese ich jetzt zum ersten Mal (Internet).
Ich bin Niederländer, wohnhaft in Deutschland 1964 – 1999, danach wieder Niederlande. Ab 2008 in NL als Rentner für Kranken- u. Pflegekosten gesetzlich pflichtversichert. Beiträge an eine Niederländische Krankenkasse bezahle ich in voller Höhe . Ich bin also nicht in die Krankenversicherung der Rentner (KVdR), zahle keine (pflicht- oder freiwillig-) Beiträge in Deutschland, kann auch nicht vergleichen --- Beitragsbemessungsgrenze ---Höchstbeiträge-- anderweitig bezahlen etc. Ich bekomme keinen Zuschuss v.d. DRV Bund. Einkommen zu niedrig? Steuern zahle ich auch nicht.
-Wer / welche Instanz oder welche Krankenkasse ist befugt und berechnet über obengenannte Auszahlung die Höhe (Prozentsatz) der Beiträge und an wen sollen sie abgeführt werden? -Wer kann feststellen ob ich bereits die Bemessungsgrenze überschritten habe und anderweitig (in NL?) den Höchstbeitrag bezahle? Die Krankenkasse oder das Finanzamt/ Niederländisch oder Deutsch?
Vielen Dank