Direktversicherung und Ausland

  • hallo,


    In 2008 habe ich eine Versicherung* ausbezahlt bekommen. *Direktversicherung/Firmengruppenversicherung --Versicherungsnehmer – Arbeitgeber --- Versicherte Person-- ich – Laufzeit 1972 –2007


    Die Zahlung erfolgte aus Deutschland durch den damaligen Arbeitgeber. Das die Auszahlung/Einkünfte steuerfrei war wusste ich seit 2008. Über Kranken-Pflegekosten / Beitragspflicht / Abgaben etc. diesbezüglich lese ich jetzt zum ersten Mal (Internet).


    Ich bin Niederländer, wohnhaft in Deutschland 1964 – 1999, danach wieder Niederlande. Ab 2008 in NL als Rentner für Kranken- u. Pflegekosten gesetzlich pflichtversichert. Beiträge an eine Niederländische Krankenkasse bezahle ich in voller Höhe . Ich bin also nicht in die Krankenversicherung der Rentner (KVdR), zahle keine (pflicht- oder freiwillig-) Beiträge in Deutschland, kann auch nicht vergleichen --- Beitragsbemessungsgrenze ---Höchstbeiträge-- anderweitig bezahlen etc. Ich bekomme keinen Zuschuss v.d. DRV Bund. Einkommen zu niedrig? Steuern zahle ich auch nicht.


    -Wer / welche Instanz oder welche Krankenkasse ist befugt und berechnet über obengenannte Auszahlung die Höhe (Prozentsatz) der Beiträge und an wen sollen sie abgeführt werden? -Wer kann feststellen ob ich bereits die Bemessungsgrenze überschritten habe und anderweitig (in NL?) den Höchstbeitrag bezahle? Die Krankenkasse oder das Finanzamt/ Niederländisch oder Deutsch?


    Vielen Dank

  • Hallo Bertus,


    eine wirklich vertrackte Situation! Leider ist der Fall hier so spezialisiert, dass es schwer fällt, Ihnen Rat zu geben - selbst für unsere Experten, die Kenner auf ihren jeweiligen Fachgebieten sind.


    Eine Krankenversicherungsexpertin hat mir glücklicherweise geraten, dass es für Menschen, die im Ausland leben, aber in Deutschland versichert sind, spezifische Stellen gibt. Von der AOK z. B. weiß ich, dass diese Stelle DLZ Sozialversicherungsabkommen heißt und den Sitz in der Landsberger Straße in München hat (die Telefonnummer kann man sicherlich über eine Internet-Suche ermitteln). Auch andere Krankenkassen, wie z. B. die Barmer oder TKK, haben ähnliche Stellen eingerichtet.


    Ob und inwiefern Ihnen diese Stellen weiterhelfen können, kann ich nicht mit 100%er Sicherheit sagen. Aber möglicherweise haben Sie Auskunft für Sie und können Sie an die richtige Behörde bzw. die richtige Versicherung weiterleiten.


    Alles Gute und Daumen gedrückt! Ich würde mich freuen, wenn Sie uns vom Ausgang berichten!


    Viele Grüße


    Franziska

  • Vielen Dank für die Auskunt Franziska, habe schon vermutet das meine Frage zu kompliziert war. Aber immerhin habe ich schon einiges auf Ihre Site gefunden und jetzt bekommen.
    Die DLZ werde ich im Internet suchen. Die Landsberger Strasse kenne ich (habe in München gewohnt!) aber ist jetzt ein bisserl zu weit um persönlich dahin zu gehen.


    Nebenbei, ich bin nicht die Einzige i.d. Niederlanden die (informations) Probleme hat mit z.B. Renten-versteuerung und Kranken-versicherung, obwohl es viele (zuviele?) EU Verordenungen, Abkommen und Verträge gibt.


    Herzlichen Dank für's Daumendrücken Franziska und ich werde weiteres berichten. Viele Gruße Bertus

  • Na ja... "zu kompliziert"? Das sagt einiges über unseren deutschen Bürokratiewahnsinn aus! Ich weiß natürlich jetzt nicht, wie es in den Niederlanden so bestellt ist...


    Wenn Sie weitere Leute kennen, könnten wir uns ja evtl. hier austauschen. Ich bin mir sicher, dass sich in der Masse auch irgendwo der Lösungsansatz findet. Denn es muss ja nur einen geben, der die Antwort kennt - und dann mit den anderen teilt. Oder zumindest, dass sich viel Wissen am Ende sinnvoll zusammenpuzzelt.