Postbank Gebührenerhöhung - endlich hat mir die Postbank gekündigt

  • Zur Erinnerung Im August hat die Postbank ihr Gebührenmodell geändert und dabei speziell das Giro plus, das bis jetzt für Gehaltsempfänger kostenlos war, auf 3.90 Euro pro Monat erhöht. Zeitpunkt der Erhöhung ist der 01.11.16, Kunden haben das Recht zu diesem Zeitpunkt das Konto fristlos zu kündigen (Sonderkündigungsrecht). Wer es noch nicht gemacht hat - bald ist die Chance vorbei.


    Da ich ja manchmal ein kleiner Quälgeist bin habe ich der Gebührenerhöhung widersprochen, was auch im Anschreiben vom August als mögliche Option genannt wurde. Darauf hat die Postbank einen weinerlichen Brief geschrieben dass ja alles so schlecht sei und die EZB Negativzinsen erhebe. Auf den eigentlichen Widerspruch ist sie allerdings nicht eingegangen.Darauf hin habe ich in einem weiteren Schreiben die Unzulässigkeit dieses Vorgehens herausgestellt und um schriftliche Bestätigung gebeten, dass das Konto zu den unveränderten Konditionen fortgeführt wird.


    Heute kam das Schreiben, dass mir die Postbank das Girokonto kündigt, da ich Widerspruch eingelegt habe.


    Für die Postbank-Mitarbeiter, die hier lesen: Der Gag an der ganzen Sache ist, das es weiterhin ein Preismodell gibt, das bei meinen monatlichen Zahlungseingängen kostenlos bleibt. Eine einfache Aussage dass ich kostenlos über das neue Modell weiter Kunde bleiben kann hätte ja gereicht. Anscheinend hat die Postbank aber überhaupt kein Interesse an Kunden mit 30 Jahren Geschäftsbeziehung. Einer weniger der bei der in den Medien diskutierten potenzielen Insolvenz der Muttergesellschaft Deutsche Bank abgewickelt werden muss ...

  • Möchest Du noch schreiben, wohin Du gewechselt bist oder war das Postbankkonto nur ein Girokonto unter vielen.
    Es ist ja ein Unterschied, ob das Postbankgirokonto das einzige Konto ist oder es noch mehrere Girokonten gibt.
    Ich weiß natürlich, daß es Wechsel des Girokonto relativ einfach ist.

  • @Kater.Ka


    Vermutlich, deinem Betreff nach zu urteilen, wird es wohl keinen all zu großen Trennungsschmerz gegeben haben. Persönlich muss ich mich schon schwer im Zaum halten, um nicht der Verlockung nachzugeben unverblümt zu formulieren, wie ich über das Geschäftsgebaren dieser Bank tatsächlich denke.


    Dein Beitrag entlockte mir jedoch schon ein leichtes Grinsen. Interessant finde ich ebenfalls auch, dass die Postbank laut einem Artikel der Verbraucherzentrale Hamburg mit Erfolg abgemahnt wurde, weil die Postbank beabsichtigte bei Kunden Gebühren kassieren zu wollen, die vorab explizit in den AGB als besonderes Merkmal (Klausel) bei Kontoeröffnung zugunsten des Kunden ausgeschlossen wurden.


    Der geneigte Bankkunde möge sich dazu im Bedarfsfall seine eigene Meinung bilden.


    p.s: Quälgeist? Nö, ich sehe es genau so wie Du. Niemand muss wortlos alles hinnehmen, insbesondere auch dann nicht, wenn die Banken dies sicherlich exakt genau so am liebsten hätten ...

  • Zum fristlosen Sonderkündigungsrecht aus Anlass der Gebührenänderung:


    Die Postbank schreibt in Ihren FAQ auf die Frage nach einer Mindestlaufzeit:


    "Nein, die Postbank-Girokonten haben keine Mindestvertragslaufzeit und keine Kündigungsfrist."


    Man kann also jederzeit den Hut nehmen.


    Bislang hatte ich 2 Postbank Girokonten, die sich mit der alten Regelung "kostenlos ab monatlich 1000 € Eingang" unentgeltlich führen ließen. Durch geschickte Querüberweisungen am Monatsende / Folgemonatsbeginn ließen sich auch bei Geldmangel mit der nur einfach von außen aufgebuchten Summe beide Konten für 2 Monate kostenfrei halten. Eigentlich erstaunlich, dass das so jahrelang möglich war. Den Tip dazu hatte mir vor vielen Jahren übrigens ein freundlicher Postbank-Mitarbeiter gegeben...


    Mit den neuen Gebührenmodellen würde dieses Vorgehen nun 3000€-Transfers erfordern, weshalb ich wie Kater.Ka diese Bank bald verlassen werde.

  • Kunden haben das Recht zu diesem Zeitpunkt das Konto fristlos zu kündigen (Sonderkündigungsrecht).

    Ein Girokonto kann jederzeit ohne Grund fristlos gekündigt werden. Das ist Gesetz. Wenn die Bank von Sonderkündigungsrecht spricht ist das arrogant und überheblich. Evtl. müsste der Fall geklärt werden, wenn das Konto (stark) belastet ist.

  • Durch geschickte Querüberweisungen am Monatsende / Folgemonatsbeginn ließen sich auch bei Geldmangel mit der nur einfach von außen aufgebuchten Summe beide Konten für 2 Monate kostenfrei halten.

    Da haben Sie aber Glück gehabt, dass das so durchging. Nach meinen Informationen, die ich mir bei der Postbank einholte, war dies nicht möglich, weil das Konto als Gehaltskonto deklariert wurde, und man sogar eine Unterschrift vom Arbeitgeber dazu benötigte um zu belegen, dass es sich um ein Gehalt handelt.
    Bin sehr verwundert. Aber für mich kam bei meinem damaligen Kontowechsel beides nicht in Frage (Gehaltskonto bzw. Hin-und-Her-buchen). Komisches Geschäftsmodell von den Banken. Bei der Sparkasse war das mit dem Gehaltseingang von min. 1000 Euro früher bei mir genauso. Obwohl es mich nicht direkt betroffen hat, fand ich das immer assozial! Derjenige, der es eh hat, muss nix zahlen, und die Geringverdiener eben schon. Habe ich NIE verstanden! Und das bei einer öffentlich rechtlichen Einrichtung, die dafür da ist, die Grundbedürfnisse der Leute zu decken.

  • Bin neu hier - guten Tag allerseits!


    Habe leider Anfang Jan. auf dem Kontoauszug nicht bemerkt, dass 7.80 Euro Gebuehr abgezogen wurde. Aufmerksam wurde ich erst jetzt, als wiederum 11.70 Euro einbehalten wurden.


    Dass die Postbank Gebuehren ab Nov. erheben wuerde, stand in der Zeitung. Eine Zeitungsmeldung allein kann aber doch wohl keine rechtliche Grundlage sein. Habe meine Kontauszuege seit Juli 16 durchgesehen. In den jeweiligen Anhaengen daran wird fuer dies und jenes geworben, aber kein Wort zu der Gebuehrenerhebung. Und ein Schreiben, von dem Kater.Ka in allerersten Beitrag oben spricht, habe ich nicht erhalten.


    Frage daher: ist das rechtens, dass die Postbank sich einfach so bedienen darf?

  • @HansDampf
    Fragen Sie doch nach, wann die Postbank dies mitgeteilt hat. Vermutlich gab es eine Mitteilung, die Sie nicht bewusst gesehen haben.


    Viel machen lässt sich jedenfalls nicht. Oder klagen Sie wegen 7,80€?


    Sie können die Bank wechseln. Oder die Gebühr schlucken.

  • Hallo @HansDampf,
    Sie müssen nicht gleich klagen, eine kostenfreie Möglichkeit ist der Ombudsmann. An den können Sie sich wenden, der wird einen Vorschlag unterbreiten, den können Sie annehmen, oder auch nicht. Solange das Ombudsmannverfahren läuft, hat das aufschiebende Wirkung für eine Klage.
    Bei mir hat der Ombudsmann der "Sparkassen" jedoch auch nicht in meinen Sinne entschieden. Einen Effekt hatte des Ganze aber, die Sparkasse hat sich danach korrekt an die Gesetze gehalten, und hat von da an Veränderungen rechtzeitig und verständlich angekündigt.
    Gruß


    Altsachse