Erbe ich etwas vom Mann meiner Oma, weil mein Vater tot ist und sie es wünschte?

  • Meine Großmutter hatte einen unehelichen Sohn, meinen Vater. Ein paar Jahre nach der Geburt ihres Sohnes hat sie geheiratet und mein Vater hat den Namen des Stiefvaters erhalten, ohne Adoption. Meine Großmutter ist vor fünfzehn Jahren gestorben und hat festgesetzt, dass mein Stiefgroßvater zunächst alles erben soll. Erst nach dessen Tod solle mein Vater oder nachrückend ich als Enkelin erben, hieß es in ihrem Testament.


    Mein Vater ist vor einem Jahr leider auch schon gestorben. Zu meinem Stiefopa bestand kein Kontakt mehr. Nun ist auch dieser Stiefgroßvater tot. Er hatte nur noch einen Neffen, ansonsten keine Angehörigen. Dieser Neffe soll nun laut seines Testaments alles erben. Habe ich irgendwelche Ansprüche? Ich bin mit dem Stiefgroßvater nicht blutsverwandt gewesen und mein Vater war nicht von ihm adoptiert worden. Aber meine Oma hatte wiederum in ihrem Testament gewünscht, dass nach seinem Tod entweder mein Vater oder nach dessen Tod halt ich etwas von ihr bekomme. Davon ist jetzt nicht mehr die Rede.


    Ich weiß, es ist etwas verzwickt, aber vielleicht kann mir jemand sagen, ob ich was unternehmen kann oder nicht. Danke!

  • Wenn Sie ein Testament vorlegen, in dem Ihr Stiefopa Vorerbe, Ihr Vater und Sie Nacherben sind, sollten Sie auch Nacherbe werden. Aber ohne Testament gehen Sie leer aus.


    In jedem Fall sollten Sie sich nicht auf Foren allein verlassen, sondern einen Fachanwalt für Erbrecht konsultieren.

  • Erst nach dessen Tod solle mein Vater oder nachrückend ich als Enkelin erben, hieß es in ihrem Testament.

    Es kommt in diesem Fall entscheidend auf die Formulierung des Testaments an. Wie @chris2702 bereits zutreffend erläutert hat, könnte eine Vorerbschaft des Stiefgroßvaters angeordnet worden sein.


    Sollte dies der Fall sein, wäre Ihr Vater und in dessen Rechtsnachfolge Sie selbst als Nacherbe erbberechtigt. Das Rechtsinstitut der Vor- und Nach-Erbschaft ist jedoch recht kompliziert und in den §§ 2100 bis 2146 BGB umfassend geregelt.
    Hier können leicht Fehler beim Testament gemacht werden, die es dann unwirksam machen.


    Wäre Ihr Stiefgroßvater Vorerbe gewesen, hätte er z.B. aus dem Erbteil seiner Ehefrau nur die Früchte ziehen dürfen. Die Vermögenssubstanz hätte zugunsten der Nacherben erhalten werden müssen. Sie sollten sich daher zunächst einmal einen Überblick darüber verschaffen, was Ihre Großmutter vor 15 Jahren an ihren Ehemann vererbt hat.


    Denn Ihr eigener Erbschaftsanspruch bezieht sich nur auf die Vermögenssubstanz, die bei Eintritt des ersten Erbfalls (Tod ihrer Großmutter) vererbt wurde. Auf das übrige Vermögen Ihres Stiefgroßvaters haben Sie keinen Erbanspruch.

  • Vielen Dank für die Hinweise. Ich habe soeben beim Nachlassgericht Einsichtnahme in das Testament meiner Oma beantragt. Ich bin mir nämlich ziemlich sicher zu erinnern, dass sie meinen Stiefgroßvater lediglich als Vorerben eingesetzt hat und meinen Vater als Nacherben. Da dieser infolgedessen zu Lebzeiten selbst nichts geerbt hat und inzwischen selbst tot ist, müsste ich - so wie ich als Laie die von muc angegebenen Paragrafen verstehe - jetzt tatsächlich "nachrücken".

  • so wie ich als Laie die von muc angegebenen Paragrafen verstehe - jetzt tatsächlich "nachrücken".

    Das haben Sie völlig richtig verstanden: Sie treten an die Stelle Ihres verstorbenen Vaters.
    Das größere Problem wird dabei sein, herauszufinden welches Erbe ihr Stief Großvater von ihrer Großmutter erhalten hat.


    Als Vorerbe wäre er verpflichtet gewesen, ein Nachlassverzeichnis zu erstellen und das erhaltene Erbe für die Nacherben zu erhalten. Da er jetzt bereits selbst verstorben ist, müssen Sie sich auf Auseinandersetzungen mit seinen Erben einstellen.
    Beachten Sie dabei, dass Ihnen aus dem Vermögen Ihres Stiefgroßvaters kein Erbteil zusteht. Ihr Anspruch als Nacherbe bezieht sich rein auf das, was ihre Großmutter hinterlassen hat.


    Viel Erfolg!