Riester-Vertrag abgeschlossen trotz Hartz IV / ggf. Grundsicherung im Alter: Was nun?

  • Hallo liebe Community,


    ich habe gerade zufällig von meinem Vater erfahren, dass er für meine Schwester (59), die schon über längere Zeit Hartz IV bezieht und mit Sicherheit nur eine ganz geringe Rente bzw. Grundsicherung im Alter erhalten wird, einen Riester-Vertrag abgeschlossen hat.


    Der Vertrag ist auf den Namen meiner Schwester ausgestellt, mein Vater überweist monatlich über 120 Euro. Meinem Vater wurde von der Bank vor sieben Jahren erklärt, dass meine Schwester so ihre Rente aufstocken und ihren Lebensabend nicht nur von der niedrigen Grundsicherung bestreiten müsse.


    Ich habe gehört, dass das in solchen Fällen gar keinen Sinn macht, weil die Riesterrente mit der Grundsicherung im Alter verrechnet und gar nicht bei ihr ankommen würde.


    Mein Vater schwimmt nicht gerade im Geld (er hat es sich selbst abgespart) und ist total entsetzt, wenn er das Geld sozusagen aus dem Fenster geworfen hätte.


    Wenn das so ist, was sollte man tun? Kündigen? Vertrag stehen lassen? Kündigen und auszahlen lassen geht wahrscheinlich auch nicht, da der
    Vertrag ja auf den Namen meiner Schwester läuft und das Geld sicher sofort mit der jetzigen Hartz IV-Zahlung verrechnet würde.


    Hat jemand einen Rat, was man tun könnte? Gibt es eine Möglichkeit, das Geld zu sichern, so dass zumindest mein Vater das Geld zurückerhält, da er falsch beraten wurde?


    Herzlichen Dank im Voraus für die Rückmeldungen! :)

  • Wie Sie selbst bereits richtig erkannt haben, würde eine Kündigung des Vertrages dazu führen, dass nicht nur die erhaltenen staatlichen Förderungen zurückgezahlt werden müssten, sondern der Vermögenszufluss bei Ihrer Schwester auch mit den Hartz IV Bezügen verrechnet werden würde. Das Kind ist also so oder so "in den Brunnen gefallen".


    Ob Ihr Vater Ansprüche wegen einer falschen Beratung gegen die vermittelnde Bank geltend machen könnte, erscheint mir zweifelhaft. Dazu müsste er beweisen können, dass ausschließlich die Aussage, seine Tochter würde dann später nicht nur von der Grundsicherung abhängig sein, das Motiv für den Abschluss des Vertrages war.


    Doch selbst wenn dieser Beweis gelingen würde, ist sehr fraglich, ob ein Schaden überhaupt entstanden ist.
    Grundsätzlich ist es nun einmal so, dass Hartz IV Leistungen genauso wie die Grundsicherung die Bedürftigkeit des Leistungsempfängers voraussetzen. Hätte Ihr Vater den Riestervertrag nicht abgeschlossen, wäre sein Vermögen – zumindest theoretisch – um die eingesparten Beträge höher. Dies würde dazu führen, dass eines Tages auch das Erbe, das auf Sie und Ihre Schwester zukommen wird, um eben diesen Betrag größer ist.


    Wie Sie sicher wissen, werden auch Erbschaften auf die Bedürftigkeit eines Leistungsempfängers angerechnet. Insofern dürfte es keine große Rolle spielen, ob nun die erhaltenen Riester-Renten oder die im Todesfall erhaltene Erbschaft zur Anrechnung kommt.


    Es besteht ferner immer noch die Hoffnung, dass sich an der geltenden Rechtslage durch den Gesetzgeber noch etwas ändert. Es ist inzwischen in den Medien vielfach kritisiert worden, dass die von der Politik gewünschte Einzahlung in die Riester-Rente aus der Sicht des einzelnen unsinnig sein kann, wenn er aufgrund seines geringen Einkommens ohnehin auf die Grundsicherung angewiesen sein wird.


    Andererseits ist natürlich aus generellen Erwägungen heraus fragwürdig, die Riester-Rente aus dem Anrechnungsprinzip herauszunehmen. Schließlich kann derjenige, der sein Leben lang gut verdient und eine vernünftige Altersvorsorge aufgebaut hat, auch keine Grundsicherung zusätzlich zu seiner Altersvorsorge beantragen.


    Eine Abgrenzung zu finden, welche Form der selbst aufgebauten Altersvorsorge noch „geschont“ wird und welche voll angerechnet wird, ist nahezu unmöglich.

  • Hallo,


    vorweg möchte ich schicken, dass mein Beitrag gerne in den Thread Riester verschoben werden kann, falls man hier der Meinung sollte, dass er eigentlich dorthin gehört. Außerdem möchte ich mich schon einmal im Voraus dafür bedanken, falls jemand etwas zu meiner Frage beitragen möchte!


    Nun zu meiner Frage:


    Ich frage mich, ob es in meiner Situation sinnvoll ist, einen Riestervertrag abzuschließen. Aktuell befinde ich mich aufgrund einer vorliegenden Schwerbehinderung in einer betrieblichen Umschulungsmaßnahme und erhalte ALG2 + 35% Mehrbedarf. Die vollen staatlichen Zulagen könnte ich demnach mit einer Eigenleistung von 60 Euro/Jahr erhalten und somit eine hohe Förderquote erreichen. Was würde mir der hier versammelte Sachverstand in meiner Situation (kurze Beschreibung folgt weiter unten) raten: Riester, ja oder nein? Wenn ja, welches Produkt und warum?


    Kurz zu mir:


    32, ledig, keine Kinder, aufgrund langanhaltender und schwerwiegender Erkrankung noch keine eigenen Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung (hier möchte ich noch genauer prüfen, für welche Zeiträume ggf. eine Nachzahlung möglich ist und wie sinnvoll das Ganze wäre), auch sonst sind keine anderen eigenen Altersvorsorgeanlagen vorhanden, aber in einer mehr oder weniger fernen Zukunft wird mir aus familiärer Quelle Vermögen in nicht unerheblichem Maße zufließen (Immobilien, Gold, Bargeld, ETFs). Ich werde also im Alter sehr wahrscheinlich schon deswegen nicht in die Grundsicherung rutschen, falls das für eine Beantwortung meiner Frage relevant sein sollte. Sollten weitere Informationen notwendig sein, um meine Situation besser einschätzen zu können, bin ich gerne bereit, diese nachzuliefern.



    Ich hoffe, dass man mir etwas weiterhelfen kann.



    Herzlichen Dank und freundliche Grüße


    MAXKUS

  • Weiß niemand Rat? Wenn eine nähere Beschreibung meiner Situation erforderlich ist, liefere ich die notwendigen Informationen gerne nach. Wäre sehr verbunden für jedwede Hilfe.

  • Okay,


    bezogen auf die aktuelle Situation lässt sich sagen, wenn man die 5 Euro monatlich über hat, dann bitte gerne riestern. Der Eigenanteil beträgt 17 Cent am Tag und Finanzminister Scholz legt täglich 48 Cent dazu. Das ist natürlich eine schöne Förderquote, aber bei 235 Euro im Jahr sollte man natürlich keine Wunder erwarten.


    Grundsicherung im Alter wäre auch kein Ausschlussgrund, da mittlerweile 100 Euro an privater Vorsorge anrechnungsfrei sind. Die nächsten 108 (ab 2019: 212 Euro) wären zu 30% anrechnungsfrei.


    Zur konkreten Produktauswahl würde ich auf die Empfehlungen bzw. die entsprechenden Artikel von FinanzTip verweisen.


    Wer findig ist, kann sich auch Alternativen zu Riester und Co. suchen, nur da aktuell Leistungen bezogen werden, würde das nicht funktionieren. Sobald sich die Einkommens- und Erwerbssituation verbessert, sollte man auch die Vorsorge- bzw. Vermögensbildungsplanung überprüfen.


    Zwecks Maßnahmen hinsichtlich der gesetzlichen Rente einfach eine Beratungsstelle aufsuchen und die Möglichkeiten erläutern lassen, kostet auch nichts.

  • Herzlichen Dank für die Antwort, Referat Janders!

    bezogen auf die aktuelle Situation lässt sich sagen, wenn man die 5 Euro monatlich über hat, dann bitte gerne riestern. Der Eigenanteil beträgt 17 Cent am Tag und Finanzminister Scholz legt täglich 48 Cent dazu. Das ist natürlich eine schöne Förderquote, aber bei 235 Euro im Jahr sollte man natürlich keine Wunder erwarten.

    Aufgrund des Mehrbedarfes habe ich ca. 100 Euro/Monat über, sodass 5 Euro/Monat kein Problem darstellen.

    Zur konkreten Produktauswahl würde ich auf die Empfehlungen bzw. die entsprechenden Artikel von FinanzTip verweisen.

    Wenn ich das richtig sehe, dann wird dieses Produkt auch von Finanztip empfohlen (für mich besonders interessant, weil es einen Sozialtarif gibt): https://www.avl-investmentfond…r+(Sozialtarif)/Vergleich


    Wer findig ist, kann sich auch Alternativen zu Riester und Co. suchen, nur da aktuell Leistungen bezogen werden, würde das nicht funktionieren. Sobald sich die Einkommens- und Erwerbssituation verbessert, sollte man auch die Vorsorge- bzw. Vermögensbildungsplanung überprüfen.

    Würde aus finanziellen oder rechtlichen Gründen nicht funktionieren? Wie gesagt, aufgrund des Mehrbedarfes hätte ich etwas Luft und rechtlich dürfte das doch auch kein Problem darstellen, weil ein gewisses Schonvermögen erlaubt ist. Oder übersehe ich etwas?


    Zwecks Maßnahmen hinsichtlich der gesetzlichen Rente einfach eine Beratungsstelle aufsuchen und die Möglichkeiten erläutern lassen, kostet auch nichts.

    Danke für den Hinweis, das werde ich im nächsten Jahr in jedem Fall in Anspruch nehmen.