Sparer-Pauschbetrag bei Kindern nutzen

  • Hallo, ich finde es verlockend, meinem 2-jährigen Sohn pro forma Geld zu übertragen und den Sparerpauschbetrag von 801 Euro zu nutzen. Mir ist klar, dass "pro forma" nicht legal ist.


    Ich wollte mal fragen, wie sensibel das Finanzamt darauf reagiert, insbesondere wenn ich das Geld "oh Wunder" eines Tages doch selbst brauche. :evil:

  • Das Finanzamt wird das als Gestaltungsmißbrauch (§ 42 AO) einstufen. Zusätzlich kann ein Anfangsverdacht der Steuerhinterziehung begründet sein (§ 370 AO), die immerhin mit Freiheitsstrafe bedroht ist.


    Eine andere Frage ist, ob die Finanzbehörden von dieser Gestaltung überhaupt Kenntnis erhalten. Zwar müssen die Banken melden, wer ihnen welche Freistellungsaufträge in welcher Höhe gemeldet hat. Doch ob diese Information auch bis zu dem Wohnsitzfinanzamt weitergemeldet werden, erscheint mir unsicher. Eine Steuererklärung müsse der Filius ja nicht abgeben, so lange seine Kapitaleinkünfte unter dem Freibetrag bleiben.


    Es kann jedoch von zivilrechtlicher Seite Ärger geben. Eltern können ihr Kind in den Fällen nicht vertreten, in denen sie mit sich selbst Geschäfte machen (§ 1629 Abs. 2 i.V.m. § 1795 BGB). Nun mag es sein, dass die Bank noch alle Augen zudrückt, wenn ein Konto "für den Kleinen" eröffnet werden soll. Spätestens bei Verfügungen der Eltern zugunsten von sich selbst, müsste die Bank darauf hinweisen, dass die Eltern insoweit von der Vertretung ausgeschlossen sind. Lösen lässt sich so ein Interessenkonflikt nur, wenn ein Ergänzungspfleger vom Familiengericht bestellt wird, der die Interessen des Kindes wahrt.


    Und dann muss dem Ergänzungspfleger erklärt werden, dass das Kind jahrelang als Beihilfetäter einer Steuerhinterziehung mißbraucht wurde... - Unschön, so etwas.


    Es würde auch nicht funktionieren, einen guten Bekannten oder einen anderen Verwandten als "Strohmann" einzusetzen.
    Gem. § 1641 BGB unterliegen die Eltern einem gesetzlichen Schenkungsverbot, soweit das Vermögen des Kindes betroffen ist.


    Alles in allem wegen der der paar Euro, die bei der Freistellung von 801 € an Steuern gespart werden, keine gute Idee.
    Crime doesn't pay, Chris.

  • Wir haben das gemacht und es hat weder die Bank noch das Finanzamt etwas gesagt. Bevor jetzt jemand Anzeige erstattet, nein, dabei sind auch keine Steuern hinterzogen worden.


    Wie hier irgendwo schon mal geschrieben wollten und wollen wir das Eltern- und Kindergeld nicht für uns sondern legen es für die Kinder auf deren Namen an. @muc hatte in einem Post die damit verbundenen Risiken dargestellt, die gehen wir dabei ein. Unsere Tochter hat dann in der Hausse ab 2005 durch pures Windelfüllen einige 1.000 Euro Wertzuwachs gehabt. Als wir dann wegen beruflichem Umzug unser zweites Haus finanzieren mussten haben wir uns das Geld zwei Jahre ausgeliehen und dann wieder für die Tochter angelegt. Da da grad Krise war war das eine ganz gute Tat.


    Da ich ja nur Bauassessor bin werde ich nicht gegen die fundierte juristische Einschätzung opponieren, fühle mich aber in soweit nicht als Übeltäter. Deswegen @chris2702 würde ich es wieder tun wenn und solange das Geld grundsätzlich für das Kind bestimmt ist. Risiken eines späteren "Mißbrauchs" durch das Kind beachten. Da die Überlegung ja erst relevant wird wenn der eigene Freibetrag überschritten ist und dabei das Elternvermögen bei 6% um die 100T € liegt kann man das mMn schon riskieren.

  • Alles in allem wegen der der paar Euro, die bei der Freistellung von 801 € an Steuern gespart werden, keine gute Idee.

    das stimmt natürlich. Eine Überlegung, wie man das vernünftig regelt, ist es trotzdem wert, weil das Kind ja auch noch den Grundfreibetrag von rund 8.600 Euro hat und man damit dann schon ganz gut Geld steuerfrei anlegen kann - wenn es steuerlich korrekt gemacht wird.