Zweitstudium Werbungskosten Voraussetzungen

  • Hallo, ich hätte eine Frage zu dem Artikel finanztip.de/zweitstudium in Hinsich auf die Werbungskosten:


    Ich befinde mich zurzeit in meinem Masterstudium und würde gerne die im Artikel aufgeführten Posten diesen Jahres bei der nächsten Steuererklärung geltend machen.


    Bei Rücksprachen mit Mitstudenten wurde ich darauf hingewiesen, dass dies nur möglich sei falls ich noch nie zuvor eine Steuerklärung gemacht habe. Leider konnte ich hierzu keine Informationen im Internet finden, welche diese Aussage widerlegen oder bestätigen.


    Ich habe bereits eine Steuererklärung eingereicht, deren Zetraum allerdings keine Überscheindungen mit meinem Zweitstudium aufweist. Kann ich nun da ich mich in meinem Masterstudium befinde die angeführten Ausgaben am Ende des Jahres geltend machen oder ist dies an weitere Bedingungen gekünft (Wie zum Beispiel: Noch nie eine Steuererklärung gemacht zu haben).


    Ich freue mich auf eine Antwort! :)
    Mit freundlichen Grüssen,
    Franklyn

  • Hallo,


    Voraussetzung für die Anerkennung von Studienkosten als Werbungskosten ist nur eine vorherige Ausbildung von mindestens 12 Monaten Dauer (in Vollzeit). Da du dich im Masterstudium befindest, hast du zuvor wohl den Bachelor gemacht, damit die Bedingung erfüllt. Ob du für die vorherigen Steuerjahre eine Erklärung abgegeben hast, ist irrelevant. Wichtig ist nur, dass pro Steuerjahr nur eine Erklärung möglich ist und lediglich die Ausgaben, die in jenem Jahr bezahlt wurden, anerkennungsfähig sind. Zum Nachlesen das EStG konsultieren, §9 Abs. 6.