eigene Bestattungsvorsorge

  • Ein Rentner (79) beziehe Grundsicherung und habe Vermögen nur im gem. SGB XII erlaubten und amtlich geprüften Umfang - er hat also nichts zu vererben. Ihm fließe - etwas überraschend - aus erlaubter freiberuflicher Tätigkeit (§ 18 EStG) ein einmaliges Honorar von 8.500 Euro zu. Beabsichtigte Verwendung: 2.000 Euro zur Deckung der mit dieser Einnahme verbundenen Betriebsausgaben und 6.500 Euro als streng zweckgebundene Rückstellung für die eigene Bestattung und steuerliche Geltendmachung als aussergewöhnliche Belastung gem. § 33a EStG. Mithin Überschuss aus dieser Tätigkeit: Null. Grundsicherung und Rente fliessen unverändert weiter, Einkommensteuer fällt nicht an - aber nur, wenn SGB XII dem Sozialamt und EStG dem Finanzamt diese Gestaltung der Vorsorge für die eigene Bestattung aus eigener Kraft erlauben.


    Frage an die geneigte Cummunity: Tun diese Bestimmungen das ?


    Tun sie das nicht, dann erhält von den neben Rente und Grundsicherung vereinnahmten 6.500 Euro das Finanzamt ca. 1.500 Euro Einkommensteuer und das Sozialamt rechnet die verbleibenden 5.000 Euro etwa 12 Monate auf die dann gestoppte Grundsicherung an (= zahlt diese nicht aus) und sieht im Todesfall - wann immer dieser eintritt - den Kosten einer Sozialbestattung entgegen (in Hamburg ca. 2.500 Euro)..

  • Steuerlich wirksame Rückstellungen können nur von einem bilanzierenden Kaufmann gebildet werden.
    Das ist der Rentner nicht.


    Im Übrigen: für die Kosten der eigenen Bestattung sind keine Rückstellungen zulässig. § 33a EStG ist hierfür überhaupt nicht anwendbar. Und auch sonst gibt es keine Vorschrift, nach der Rückstellungen für die eigene Bestattung zulässig wären.


    Machen Sie sich über die Kosten IHRER EIGENEN Bestattung KEINE Gedanken. Dafür sind diejenigen zuständig, die bestattungspflichtig sind! Damit haben Sie nichts mehr zu tun, denn Sie sind dann nicht mehr da.


    Ob von Ihrem Gewinn von 6.500 € wirklich 1.500 € Steuern fällig werden, erscheint mir überdies zweifelhaft.
    Denn immerhin ist Ihre gesetzliche Rente zu einem erheblichen Teil steuerfrei und die Grundsicherung ist es auch.
    Damit dürfte im Grundfreibetrag noch etwas "Luft" sein.


    Dass das Sozialamt das Einkommen anrechnet und die Grundsicherung so lange aussetzt, ist richtig und auch in Ordnung.
    Wer über Einkommen verfügt - ob überraschend oder nicht - ist nun einmal nicht bedürftig.