Hallo Community und Besucher,
die Allianz Lebensversicherungs AG („Allianz“) muss ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) für Immobilienkredite an Verbraucher ändern, nachdem die Verbraucherzentrale Bundesverband diese erfolgreich abgemahnt hat (siehe nachfolgenden Link).
http://www.marktwaechter.de/pr…rlehensvertraegen-aendern
Bislang war in den AGB eine Klausel enthalten, die es der Allianz ermöglichte, nachträglich den vereinbarten Zinssatz zu erhöhen.
Gründe für eine solche Zinssatzanpassung waren zum Beispiel: Umzug, Vermietung einer bislang selbstgenutzten Immobilie oder Arbeitsplatzwechsel. Zudem war unklar, ob mehrere Faktoren, wie zum Beispiel Umzug wegen Arbeitsplatzwechsel und gleichzeitige Vermietung der bislang selbstgenutzten Immobilie zu einer Kumulation („Anhäufung“) und damit zu einer noch höheren Zinssatzerhöhung führen konnte.
Mich würde interessieren, wie häufig die Allianz die besagte Zinsanpassungsklausel überhaupt angewendet hat und welche Auswirkungen dies hatte. Die Allianz soll argumentiert haben, dass die Zinsanpassungsklausel „nur in seltenen Fällen" Anwendung gefunden hat.
Wer hat Erfahrungen mit dieser Zinsanpassungsklausel der Allianz und möchte seine Erfahrungen mit der Community teilen?
Kathleen Gamper