Anlage KAP bei mehreren Bankverbindungen

  • Hallo,


    bis Ende 2015 hatte ich nur zwei Bankverbindungen: eine, bei der ich einen FSA in voller Höhe (801,00 EUR) gestellt hatte, und eine, die entsprechend anfallende Kapitalerträge ab dem ersten Euro besteuert hat. Den FSA bei der ersten Bank habe ich regelmäßig ausgeschöpft, sodass Kapitalerträge oberhalb von 801,00 EUR entsprechend besteuert wurden. Mit anderen Worten: durch den Kapitalertragsteuerabzug zzgl. Soli und Kirchensteuer war meine Steuerschuld abgegolten. Eine weitere Angabe im Rahmen der Einkommensteuererklärung entfiel.


    Seit diesem Jahr sieht die Situation anders aus: aufgrund der Niedrigzinsphase habe ich Kapitalanlagen in Fest- und Tagesgeld bei mehreren Instituten getätigt (CACF, ING Diba etc. pp.). Bei diesen Instituten erfolgt teilweise generell kein Steuerabzug bzw. anfallende Kirchensteuer wurde nicht berechnet.


    Nun meine Frage: muss (sollte) ich im Rahmen meiner ESt-Erklärung für das Jahr 2016 sämtliche Kapitalerträge - also auch die meiner Hausbank, bei der der Steuerabzug oberhalb des FSA "normal" funktioniert - angeben oder deklariere ich nur die Kapitalerträge, bei der der Steuerabzug noch nicht richtig erfolgt ist? 8|


    Schon jetzt vielen Dank für die Hilfe!

  • Wenn du in Zeile 4 die "Günstigerprüfung" beantragst, dann musst du alle Kapitalerträge angeben, damit überprüft werden kann, ob die Tarifbesteuerung für dich ggf günstiger ist, also unter 25 Prozent liegt.


    Wenn du nur in Zeile 5 die Überprüfung "bestimmter Kapitalerträge" beantragst, dann reicht es aus, nur die Kapitalerträge zu erklären, die bisher nicht der Abgeltungsteuer unterlegen haben. Wichtig: Dann musst du in Zeile 13 noch Angaben machen, ob und in welcher Höhe der Sparerfreibtrag für nicht in der Anlage KAP aufgeführte Einkünfte schon verbraucht wurde.