LBS will mir Scheck schicken obwohl Bausparsumme nicht erreicht

  • Hallo,


    ich habe einen alten LBS Vario 3 Bausparvertrag von 1999. Die Vertragssumme ist 6000€.


    Die LBS hat mir jetzt geschrieben:


    Sehr geehrter Herr XXX,


    leider haben wir bislang keinen Auszahlungsauftrag von Ihnen erhalten. Deshalb buchen wir, wie angekündigt (Anmekung von mir: keine Ahnung wie das angekündigt wurde), Ihr Guthaben einschließlich der bisher aufgelaufenen Zinsen auf ein Zwischenkonto um.


    Guthaben 5050,00 EUR
    (inkl. Zinsen lfd. Jahr 95,00 EUR)
    (inkl. Wohnungsbauprämie 375,00 EUR
    zuzüglich Bonus aus VARIO 3 1100,00 EUR
    Abrechnungsbetrag 6150,00 EUR


    (Anmerkung von mir: Beträge hab ich etwas verändert)



    Ihr Guthaben wird nicht mehr weiter verzinst. Unser Vertragsverhältnis ist nun erloschen.


    In den nächsten Tagen erhalten Sie von uns einen Scheck über den Abrechnungsbetrag.


    Mit freundlichen Grüßen
    LBS



    Ich würde den Vertrag gerne weiter behalten ich hab auch immer gedacht, dass das geht bis die Summe von 6000€ nicht erreicht ist. Dass der Bonus jetzt zur Bausparsumme zählt ist mir neu.


    Ich habe hier im Forum schon etwas gelesen, dass es ein neues Urteil vom Oberlandesgericht Celle gibt:


    ...
    2. Im Gegensatz dazu steht die zweite Fallkonstellation, in der der Senat die Kündigungen der Bausparkasse für unberechtigt erklärt hat. In diesem Fällen hatte die Bausparkasse unter Berufung auf § 488 Abs. 3 BGB die Kündigung erklärt, weil die Bausparsumme unter Einberechnung von Bonuszinsen nach ihrer Ansicht erreicht sei. Dieser Auffassung ist der Senat nicht gefolgt. Entscheidend für das Entstehen der Bonuszinsen sei eine Erklärung des Bausparers (Verzicht oder Kündigung). Seine Erklärung könne nicht durch die Bausparkasse ersetzt werden.
    ...


    Meine Frage wäre jetzt wie ich jetzt reagieren kann. Ich habe einen Musterbrief von der Verbraucherzentrale BaWü gefunden:
    https://www.verbraucherzentrale-bawue.de/bausparkassen
    Allerdings scheint mit dieser schon etwas veraltet. Oder kann ich diesen zum Widerrufen verwenden? Oder habe ich wieder so einen Spezialfall erwischt bei dem alles ganz anders ist?


    Viele Grüße


    MasterKey

  • Hallo,


    ich habe einen Zettel im Briefkasten gehabt, dass ein Einschreiben mit Rückschein in der Filiale liegt. Könnte der Scheck sein. Ich weiß, dass man den Scheck nicht einlösen soll. Aber was passiert wenn ich den Scheck erst gar nicht bei der Post abhole und der dann wieder zurückgeht?


    VG


    Masterkey