Höhe des Streitwertes

  • Hallo zusammen,


    ich möchte kurz berichten, welche Erfahrungen ich bisher mit dem Widerruf meines laufenden Hypothekendarlehens gemacht habe.
    Zum Jahresende habe ich fristgemäß widerrufen und nachdem die betroffene Hypothekenbank erwartungsgemäß den
    Widerruf nicht akzeptiert hat, eine mit diesem Thema renommierte Anwaltskanzlei eingeschaltet.


    Da ich glücklicherweise über eine alte Rechtsschutzversicherung verfüge, wurde mir zunächst für einen außergerichtlichen Vergleich Rechtsschutz
    gewährt.
    Überrascht war ich jedoch, als die Rechtsschutzversicherung die Kostennote der Anwaltskanzlei nicht vollständig beglichen hat, da sie den errechneten Streitwert nicht akzeptiert hat.


    Der Anwalt hat als Streitwert den Wert der eingetragenen Grundschuld zuzüglich der bisher geleisteten Zins- und Tilgungsleistungen zu Grunde gelegt.
    Die Versicherung will aber nur die bisher geleisteten Zahlungen bei der Berechnung des Streitwertes akzeptieren. Die Differenz ist erheblich.


    Nach Angaben des Anwalts ist die Leistungsklage der richtige Weg, um im Falle eines positiven Urteils eine vollstreckbaren Titel gegenüber der Bank zu erwirken. Die Rechtsschutzversicherung wirft der Anwaltskanzlei vor, damit in erster Linie die eigene Geldbörse zu füllen.
    Eine Feststellungsklage mit dem geringer angesetzten Streitwert sei nach ihrer Meinung vollkommen ausreichend . Die Anwaltskanzlei behauptet, dass gerade diese (meine) Rechtsschutzversicherung immer Probleme macht.


    Den Versuch, eine Einigung über einen Stichentscheid herbeizuführen, schlug fehl. Jede Partei beharrt weiter auf der ersten Meinung.


    Bevor ich es vergesse: Der Dritte im Bunde, die Hypothekenbank: Sie hat inzwischen angeboten, eine Kündigung des Darlehens zu akzeptieren, will dabei zunächst aber nur auf einen äußerst geringen Teil der Vorfälligkeitsentschädigung verzichten.


    Mich würde interessieren, welche Erfahrungen andere Forumsmitglieder mit den eingeschalteten Anwälten in Bezug auf die Ermittlung des Streitwertes im Vergleichsverfahren und bei einer event. Klage gemacht haben.


    VG und danke vorab