beschränkt steuerpflichtig und Vermietung

  • Hallo ich werde wohl als beschränkt steuerpflichtig eingestuft. Ich habe die unbeschränkte Steuerpflicht beantragt. Kann aber nicht die EU EWR Bescheinigung aus Polen vorlegen. Deswegen werde ich beschränkt steuerpflichtig behandelt. Meinen Lohn habe ich in Deutschland erhalten und versteuert. Außerdem habe ich noch Mieteinnahmen ca.8000€. Wie werden die vertsteuert? Und was kann ich dort als beschränkt steuerpflichtige Person absetzen?
    Besten Dank für die Auskunft.

  • Hallo Gast,


    wenn Sie generell beschränkt steuerpflichtig eingestuft werden, müssten auch die Mieteinnahmen der beschränkten Steuerpflicht unterliegen. Es kommt darauf an, ob diese Einkünfte im In- oder im Ausland erzielt werden. Aber hier ist es schwierig eine allgemeingültige Aussage zu machen. Am besten, Sie wenden sich direkt an einen Steuerberater.
    Viel Erfolg!
    Gruß, Andrea

  • Hallo Andrea,
    Dankeschön für die Antwort. Die Einkünfte von der Miete sind im Inland. Kann ich als generell beschränkt steuerpflichtige Person meine Kosten Zinsen etc. für die Wohnung absetzen?
    beste Grüße
    Gast

    • Offizieller Beitrag

    Solange die Werbungskosten die Wohnung betrifft, sollte es möglich sein.

    "Man kann die raffiniertesten Computer der Welt benutzen und Diagramme und Zahlen parat haben, aber am Ende muss man alle Informationen auf einen Nenner bringen, muss einen Zeitplan machen und muss handeln."

    Lee Iacocca, amerik. Topmanager

  • Hallo Gast,


    genau, Henning hat die Frage ja schon beantwortet: Die Kosten für die Wohnung können Sie als Werbungskosten geltend machen. Das sind die Kosten, die Sie für den Erwerb und den Erhalt der Immobilie aufwenden, also Finanzierungszinsen, Verwaltungskosten, Grundsteuer etc.
    Besten Gruß, Andrea