Vermietung an Angehörige

  • Hallo,
    in unserer Gegend (Umland München) herrscht ziemlicher Wohnungsmangel. Unser Sohn und seine Frau haben Nachwuchs bekommen, wohnen in einer viel zu kleinen Wohnung und deshalb haben wir eine Wohnung in der Gegend gekauft. Die Vormieterin erhielt vom Vorbesitzer vor einem Jahr eine Mieterhöhung von 5 %. Diese Miete ist war im Verhältnis zum Mietpreisspiegel noch immer gering. Der Ort unterliegt der Mietpreisbremse von 15 %. Wir möchten von unseren Kindern eine möglichst geringe Miete verlangen (das 2. Kind ist unterwegs und nur ein Einkommen), aber unsere steuerliche Abschreibung auch nicht gefährden. Nun möchte ich von der Gesamtmiete der Vormieterin inkl. 2 TG-Stellplätze ausgehen, diese um 10 % erhöhen (ist dann noch unter Mietpreisspiegel) und aus dieser Summe 66,66 % von unseren Kindern Miete verlangen. Wird mir das vom Finanzamt für die Abschreibung der Finanzierungskosten, Notar, Grunderwerbsteuer ect. anerkannt? Kann mir jemand helfen, diese Frage zu beantworten?

  • Dokumentieren Sie Ihre Überlegungen zur Ermittlung der Miete.
    Grundsätzlich liegen Sie auf der richtigen Linie. Wenn eine vorherige Fremdvermietung stattgefunden hat, ist dies schon mal ein starkes Indiz. Da Sie die vorherige Fremdmiete noch um 10 % erhöhen, dürfte das ausreichen, wenn Sie sich an die Zwei-Drittel-Grenze halten.


    Eine Garantie gibt es nicht. Allerdings wüsste ich jetzt auch nicht, was das Finanzamt an Ihrem Vorgehen kritisieren könnte.
    Der Mietspiegel kommt i.d.R. erst dann zum Einsatz, wenn vorher keine Vermietung an fremde Dritte stattgefunden hat.