Liebe Forumsteilnehmer
Koenntet Ihr mir mit einer Auskunft zur Durchfuehrung einer ordentlichen Kuendigung eines Festzinsdarlahens nach § 489 BGB helfen?
Mein Beispiel: Darlehensvetrag wurde am 20.10.2006 mit 20J Zinsbindung abgeschlossen, und am 01.12.2006 vollstaendig ausbezahlt (abzgl. 5% Disagio).
(1) Sofern ich richtig informiert bin, kann ich somit nach § 489 BGB am 01.12.2016 unter Wahrung einer 6monatigen Kuendigungsfrist auf den 01.06.2017 kuendigen?
(2) Ist es richtig, dass die 95%-ige Auszahlung (Disagio) der Kuendigung nicht entgegensteht (Stichwort "vollstaendige Auszahlung")?
(3) Gibt es irgendeine zeitliche Einschraenkung nach Ablauf der 10 Jahre zu kuendigen oder kann ich sie dann jederzeit ausprechen , z.B. 1 Monat (01.01.2017) oder 1 Jahr spaeter (01.12.2018)?
(4) Ist eine evtl. zu frueh ausgesprochene Kuendigung (z.B. am 01.12.2016) unwirksam oder tritt sie 'automatisch' zum naechstmoeglichen Zeitpunkt ein?
(5) Steht ein Widerruf wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrung ('Widerrufsjoker'), ausgesprochen vor dem 21.06.2016, in Konflikt mit der ordentlichen Kuendigung nach § 489 BGB (Widerruf ist ausgesprochen aber die Bank lehnt ihn ab)? Handlet es sich moeglicherweise um eine Vertragsaenderung, die das ordentliche Kuendigungsrecht aufschiebt?
Vielen Dank!
mira3017