Hallo,
ich habe mit meinem Bruder zu je 50 % einen Ex-Bauernhof übernommen. Die
bestehende Gebäudeversicherung pocht jetzt auf die Weiterführung des Vertrages für min. 1 Jahr. Wir hätten aus Sicht der Versicherung nach Grundbucheintrag innerhalb von 3 Monaten als Bringschuld kündigen müssen, was wir nicht getan haben. Gilt hier für nun geänderte Preiskonditionen ein Sonderkündigungsrecht od. kann die Versicherung das mit Hinweis auf die Vertragsbedingungen ablehnen, auch wenn's jetzt teurer wird ? Ein alternativer Versicherungsvertreter sprach von einer Bringschuld der bestehenden Versicherung, die uns als Erben auf die Kündigungsfrist hätte hinweisen müssen, was diese auch nicht getan hat. Aber diese hatte auch noch nicht den Hinweis auf den geänderten Grundbucheintrag. Kann man die bestehende Versicherung sonderkündigen ?
Vielen Dank für einen Rat.
Mit freundlichem Gruß