Hilfe benötigt: Krankenversicherungspflicht, aber keine Chance, sich zu versichern?

  • Hallo zusammen,


    eine Freundin von mir hat ein großes Problem.


    Sie muß sich krankenversichern, aufgrund der Fakten käme hier - laut Information der BEK (dort war sie vor über 20 Jahren mal versichert) - lediglich die PKV in Frage, was sie sich aber finanziell nicht leisten kann.


    Meine Frage: Gibt es irgendeine eine Möglichkeit / Trick, wieder in die GKV zu gelangen und wie hoch wäre der geringstmögliche Monatsbeitrag? Welche Voraussetzungen müßte sie erfüllen, um wieder in die GKV zu kommen?


    Notwendige Hintergrund-Informationen:
    war bis 2008 in Deutschland mehr als 10 Jahre privat krankenversichert (Angestelltenverhältnis)
    seit 2009 dann im EU-Ausland, bis 2011 mit Arbeit und PKV im Ausland angemeldet und versichert, seit 2011 reisend in der Welt unterwegs und gar nicht mehr gemeldet (versichert nur über Langzeit-Reise-KV im Ausland)
    jetzt wieder zurück in DE
    ohne Wohnsitz, ohne Arbeit, ohne Sozialleistungen, ohne Vermögen
    wohnt bei Freunden mal hier und mal dort
    Alter: 53


    Wer kann helfen?


    Besten Dank für Infos,
    Rolf

    Der Klügere gibt so lange nach, bis die Dummen die Welt beherrschen ....

  • Hallo rolf-amann,


    mit der seit dem 1.1.2009 geltenden Regelung des § 193 Abs. 3 Versicherungsvertragsgesetz wurde für jede Person mit Wohnsitz im Inland erstmals eine Verpflichtung zum Abschluss eines privaten Krankheitskostenversicherungsvertrages bei einem in Deutschland zum Geschäftsbetrieb zugelassenen Versicherungsunternehmens eingeführt.


    Sowohl die Gesetzesbegründung als ihr folgend auch der Bundesgerichtshof beschreiben als Ziel der Versicherungspflicht, jeden Bürger vor einer Gefährdung seiner wirtschaftlichen Existenz bei Krankheit zu schützen.



    Die Pflicht zur Versicherung in der privaten Krankenversicherung entfällt gemäß § 193 Abs. 2 Nummern 1 bis 4 VVG in folgenden Fällen:

    • Es besteht eine Versicherungspflicht in der GKV. Die Versicherungspflicht in der GKV bestimmt sich nach § 5 SGB V. Versicherungspflichtig sind demnach insbesondere Arbeiter und Angestellte, deren regelmäßiges Arbeitsentgelt gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB V die Jahresarbeitsentgeltgrenze nicht überschreitet. Des Weiteren unterliegen der Versicherungspflicht in der GKV u.a. gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 2 SGB V auch Bezieher von Arbeitslosengeld I und nach § 5 Abs. 1 Nr. 2a SGB V Bezieher von Arbeitslosengeld II (u.a.).
    • Bestehen eines Anspruchs auf freie Heilfürsorge. Dies gilt für Soldaten, Polizeivollzugsbeamte u.a.
    • Bestehen eines Anspruchs auf Leistungen nach dem AsylbLG
    • Bestehen eines Anspruchs auf laufende Leistungen nach dem Dritten, Vierten, Sechsten und Siebten Kapitel des SGB XII. Hier erbingt vorrangig der Sozialhilfeträger die Leistungen.


    Die grundsätzliche Systemabgrenzung (GKV/PKV) erfolgt nach den Kriterien des § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V. Demnach besteht für Empfänger von Leistungen nach dem SGB XII eine Versicherungspflicht in der PKV nur, wenn dem Grunde nach eine Zuordnung zur PKV gegeben ist. Ansonsten ist - da eine Versicherung in der GKV nach § 5 Abs. 8 a SGB V ausgeschlossen ist - der zuständige Sozialhilfeträger für die Übernahme der anfallenden Krankheitskosten verantwortlich.


    Für die beiden Versicheurngssysteme (GKV/PKV) besteht bei Erfüllen der Voraussetzungen sogenannter Kontrahierungszwang, d.h. ein nach Krankenversicherung nachsuchender Mensch darf nicht abgelehnt werden.


    GKV: Es gibt daher keinen anderen Trick, als sich beim zuständigen Sozialhilfeträger zu melden. Sollte Ihre Freundin dies nicht wollen, so hat sie nur Zugang zur PKV, wenn sie selbstständig wäre (gilt nicht für Landwirte, Künstler und Publizisten).

  • Ansonsten ist - da eine Versicherung in der GKV nach § 5 Abs. 8 a SGB V ausgeschlossen ist - der zuständige Sozialhilfeträger für die Übernahme der anfallenden Krankheitskosten verantwortlich.

    Seit 01.01.2009 übernehmen die Sozialhilfeträger keine Krankheitskosten mehr. Die Entlastung der Sozialhilfe von den Kosten der Krankheitsbehandlung war gerade der tiefere Hintergrund, weshalb die allgemeine Versicherungspflicht eingeführt wurde.


    Allerdings könnte Ihre Freundin - sofern Anspruch auf Sozialhilfeleistungen besteht - auch einen Anspruch auf Zahlung der PKV-Versicherungsprämie haben.


    Im Übrigen ist ihr zu empfehlen, dass sie eine sozialversicherungspflichtige Berufstätigkeit aufnimmt. Dazu sollte sie mit 53 Jahren noch in der Lage sein. Bereits ein Lohn von 451 € als Teilzeitkraft führt zu einer gesetzlichen Krankenversicherungspflicht (und zur Versicherungspflicht in der Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung).

  • Hallo rolf-amann,


    noch zwei Weiterungen und ein Kommentar:


    1.) Nichtversicherte, die zuletzt privat versichert waren oder der PKV zuzuordnen sind (also z.B.Selbständige ohne bisherigen Schutz in der GKV oder PKV), müssen sich seit dem 01.01.2009 in einem Basistarif (ohne Risikoprüfung) der privaten Krankenversicherung versichern. Das dürfte für den Fall Ihrer Freundin wahrscheinlich zutreffen, soweit sie keine weiteren Maßnahmen ergreift.


    Ausnahme wäre ein Konstruktion wie muc sie hier dargestellt hat. Ob Ihre Freundin das will (oder kann), sollte man alleine ihr überlassen. Aussagen wie von muc "Dazu sollte sie mit 53 Jahren noch in der Lage sein" sind m.E. weder zielführend noch menschenfreundlich.


    2.) Im Basistarif der PKV werden die Krankheitskosten von den privaten Kassen in gleichem Umfang erbracht, wie im Krankenschutz für gesetzlich Versicherte nach dem SGB V. Die Leistungserbringer (Ärzte, Zahnärzte) rechnen mit den PKV (im Basistarif) über die kassen(zahn)ärztlichen Vereinigungen bzw. die Krankenhäuser direkt mit der PKV ab. Für Arzneimittel und andere Heil- oder Hilfsmittel besteht eine Vorleistungspflicht der Versicherten mit nachträglicher Kostenerstattung durch die PKV. Ggf. ist dafür über die Sozialhilfe nach § 48 SGB XII in Vorleistung zu treten, um dann die Ansprüche auf Erstattung der Arzneimittelkosten nach § 93 SGB XII überzuleiten. Hierbei ist zunächst der Einkommens-
    und Vermögenseinsatz genauzu prüfen.

  • Sie müssen sich nicht in dem Basistarif versichern. Sie können aich auch in einen Normaltarif der PKV versichern. Jedoch ist fraglich, ob die Kundin aufgrund der Gesundheitsprüfung in einen Normaltarif kommt.

  • Vielen Dank zunächst für die Antworten.


    Der / Die muc hat offensichtlich nur das gelesen, was er/sie lesen wollte, denn ich hatte zwar geschrieben:


    ohne Wohnsitz, ohne Arbeit, ohne Sozialleistungen, ohne Vermögen
    wohnt bei Freunden mal hier und mal dort


    Meine Freundin möchte diesen Zustand aber eigentlich überhaupt nicht ändern, wozu sie ja auch nicht verpflichtet ist, denn es geht ihr dabei sehr gut. Einzig das Problem der Krankenversicherungspflicht.


    Wir halten also fest: Es besteht zwar eine Pflicht, sich zu versichern, aber ohne Geld geht das nicht. Da der Tarif in der PKV erheblich höher sein dürfte, als der geringst mögliche Tarif in einer GKV, stellt sich doch die Frage, wieso der Staat verhindert, daß jemand sich gesetzeskonform verhält, indem er den Zugang zum günstigsten Tarif versperrt.


    Wir haben es de facto mit derselben Situation eines Obdachlosen zu tun. Der müßte sich also dem Gesetz nach in der PKV versichern, wenn ich das hier alles richtig deute. Kann er das aus finanziellen Gründen nicht, will aber gleichzeitig keine Sozialleistungen in Anspruch nehmen, darf er nicht in die GKV, die er u. U. beitragstechnisch noch hinbekommen würde.


    Da frage ich mich, ob die Verhältnisse in diesem Land tatsächlich so "sozial" sind, wie sie immer dargestellt werden, aber das ist ein anderes Thema ...

    Der Klügere gibt so lange nach, bis die Dummen die Welt beherrschen ....

  • Wenn jemand jahrelang sich aus der Solidargemeinschaft der GKV befreit, dann irgendwo in der Welt rumturnt und dann ohne Ersparnisse und Vermögen zurückkehrt, frage ich mich, wieso er wieder in diese Solidargemeinschaft aufgenommen werden sollte?


    Sollte sie sich keine Beiträge zur Krankenversicherung leisten können, ist der Sozialstaat für sie da und übernimmt Ihre Beiträge. Da ist sozial. hierzu muss Sie sich aber auch bei den entsprechenden Behörden melden.

  • Nun, rolf-amann hat schon einen Punkt. Der Gesetzgeber hatte bei seinen letzten beiden Gesetzesinitiativen wohl eher Menschen mit Beitragsschulden als obdachlose bzw. wohnungslose Menschen im Blick.


    Es wäre freundlich, wenn wir alle die gegebenen Informationen zu dem Fall zur Kenntnis nehmen könnten. Diese lauteten:



    Also, die Freundin von rolf_amann hat sich nicht aus der Solidargemeinschaft der GKV befreit (was immer Ltotheeon damit meint), sondern offensichtlich 10 Jahre brav KV-Beiträge in die PKV einbezahlt und eine Menge Geld in Zusammenhang mit ihren Alterungsrückstellung an die Versichertengemeinschaft (in der PKV) nach der Kündigung verloren.


    Aber zurück zu dem Punkt von rolf-amann: Die Freundin von rolf-amann ist wohnungslos und eher nicht obdachlos.
    Die Zahl der Obdachlosen ist in den vergangenen zwei Jahren um 50 Prozent auf rund 39.000 gestiegen, teilte die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (BAGW) in Berlin (2014) mit. Die Gesamtzahl der Wohnungslosen liegt noch weit höher: Insgesamt hatten der Schätzung zufolge im Jahr 2014 335.000 Menschen keine Wohnung. Zu dieser Zahl zählen neben Obdachlosen auch Menschen, die zwar nicht auf der Straße leben, aber in Notunterkünften oder Wohnheimen leben – also auch Asylbewerber in Auffangstellen. Die BAWG erwartet bis 2018 einen weiteren Anstieg der Wohnungslosen um 61 Prozent. Knapp 540.000 Menschen werden dann keine Wohnung haben.


    Der Fall von der Freundin von rolf-amann ist nicht untypisch und die Fallzahlen solcher Lebensläufe wird leider steigen. Es gibt einfach Menschen, die keine Sozialleistungen in Anspruch nehmen wollen (wozu man sie sich nicht zwingen kann) und die trotzdem krank werden. Davor kann man nicht die Augen verschließen. Diese Menschen landen jetzt am Ende bei Projekten wie "Ärzte ohne Grenzen" oder in den Notfallstationen der Kliniken.


    Meine Erfahrung ist, dass beide Versicherungssysteme (GKV und PKV) sich derzeit mit "Händen und Füßen" (und allerlei Tricks) wehren obdachlose und wohnungslose Menschen in "ihr" System aufzunehmen. Sollen wir hier weiter zusehen? Der Gesetzgeber wird hier m.E. einige Regelungslücken schließen müssen, vor allem vor dem Hintergrund der steigenden Fallzahlen.

  • Sie hat sich aus der Solidargemeinschaft der GKV befreit. Ganz eindeutig. Niemand hat sie gezwungen, sich in der PKV zu versichern. Ihre Rückstellungen bei der PKV hätte sie sich ganz einfach mit einer Anwartschaft sichern können und würde somit auch ohne Probleme in Ihren alten Tarif in der PKV zurückkehren können.


    Des Weiteren sind klare gesetzliche Regelungen getroffen, wie Leute Hilfe zur Beitragszahlung erlangen können. Wenn Sie keine Sozialleistungen in Anspruch nehmen wollen, ist dass ein persönliches Problem. Aber sicherlich keins, dass der Gesetzgeber lösen muss bzw die GKV/PKV.

  • oh, ein Neider, ach nein, wenn man das "like" dazu zählt, dann sind es gleich 2 :)


    "frage ich mich, wieso er wieder in diese Solidargemeinschaft aufgenommen werden sollte?"


    Das kann Ich Ihnen gern sagen:


    Weil sich hier JEDER, der von draußen kommt, an unseren Töpfen bedienen darf.


    Sie stellen die Situation tatsächlich so dar, daß es verwerflich ist, wenn jemand "in der Welt rumturnt" und dabei sein sauer Verdientes (und Versteuertes) ausgibt?

    Der Klügere gibt so lange nach, bis die Dummen die Welt beherrschen ....

  • Ihre "Freundin" hätte sich alle Rechte und Rückstellungen in der PKV sichern können und hätte damit auch "bezahlbare" Beiträge. Nun kann Sie sich im Basistarif der PKV versichern. Kann Sie sich diese Beiträge nicht leisten, hat sie die Möglichkeit staatliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Möchte Sie das nicht, ist dass ihr persönliches Problem.

  • Lieber Herr Gamper,


    Meine Freundin (nicht im Sinne einer Beziehung) ist keine Sozialschmarotzerin, sie möchte nur gern ohne Einkommen den geringstmöglichen Beitrag bezahlen, aber das scheint diesem ehrenwerten Herrn ein Dorn im Auge zu sein, weil sie (im Gegensatz zu ihm) ein paar Jahre lang die Welt erkundet hat. Das wird sogar als übler gewertet, als jemanden in die Gemeinschaft aufzunehmen, der noch nie einen Euro Beitrag gezahlt hat.


    kopfschüttelnd ...

    Der Klügere gibt so lange nach, bis die Dummen die Welt beherrschen ....

  • Leider kann man die Augen vor den Fakten nicht verschließen und leider kann man es auch nicht zu einem persönlichen Problem der betroffenen Menschen erklären.


    1.) Wer trägt denn die Kosten, wenn sich obdachlose und wohnungslose Menschen in Notaufnahmen unserer Kliniken Notfallbehandlungen unterziehen müssen? Und das mit Krankheiten, die es in Deutschland eigentlich nicht mehr geben dürfte oder mit Folgeerkrankungen, die nur zustande kommen, weil jahrelang keine ärztlichen Leistungen in Anspruch genommen wurden (ich spreche von den hohen Zahlen an Amputationen, d.h. Amputationen von Gliedmassen)?
    2.) Die privat organisierten Hilfen und Unterstützungsleistungen (z.B. Ärzte ohne Grenzen, Armut und Gesundheit in Deutschland e.V.) reichen nicht einmal aus, die jetzigen Fallzahlen zu bewältigen. Was ist, wenn die BAGW mit ihren Prognosen richtig liegt? Dann sehen wir noch mehr Menschen in den Notaufnahmen der Kliniken. Die Kosten tragen dann die Kliniken und die Solidargemeinschaft.


    Verschaffen Sie sich doch einmal bitte ein realistisches Bild der Situation. Meine Empfehlung:


    http://www.swrfernsehen.de/dr-…d=2798/1xyxfhj/index.html

  • Lieber Herr Gamper,


    Meine Freundin (nicht im Sinne einer Beziehung) ist keine Sozialschmarotzerin, sie möchte nur gern ohne Einkommen den geringstmöglichen Beitrag bezahlen, aber das scheint diesem ehrenwerten Herrn ein Dorn im Auge zu sein, weil sie (im Gegensatz zu ihm) ein paar Jahre lang die Welt erkundet hat. Das wird sogar als übler gewertet, als jemanden in die Gemeinschaft aufzunehmen, der noch nie einen Euro Beitrag gezahlt hat.


    kopfschüttelnd ...

    Sie unterstellen wieder nur. Ich möchte mich aber gar nicht auf Ihr Niveau begeben.


    Sie haben hier eine Frage gestellt und klare Antworten bekommen. Es ging hier lediglich um die Frage, wieso Peronen der GKV und manche der PKV zugeordnet werden. Entscheidend ist immer, in welchem System man zuletzt versichert war. Hier hat der Gesetzgeber klare Grenzen gesetzt, damit es nicht Personen gibt, die z. B. ein Leben lang in der PKV versichert sind und dann im Alter in die GKV wechseln um Beiträge zu sparen. Das gleiche gilt für nichtversicherte, die zuletzt in der PKV versichert waren. Wieso hat Ihre Freundin nicht für ihre spätere Rückkehr eine Anwartschaft bei dem PKV Unternehmen vereinbart? Der Beitrag hätte dann durchaus günstiger sein können als in der GKV.


    Ihre Freundin würde Sozialleistungen erhalten um Ihre Beiträge in der PKV bezahlen zu können.

  • "Sie unterstellen wieder nur. Ich möchte mich aber gar nicht auf Ihr Niveau begeben."


    das können Sie auch gar nicht, weil hier oben nicht genug Platz ist für Sie ...


    "Sie haben hier eine Frage gestellt und klare Antworten bekommen."


    Bis jetzt habe ich auf meine eigentliche Fragen keine Antwort bekommen, außer, daß sie sich in der PKV versichern muß. Das wußte ich aber bereits, die Fragen lauteten:
    Gibt es irgendeine eine Möglichkeit / Trick, wieder in die GKV zu gelangen und wie hoch wäre der geringstmögliche Monatsbeitrag? Welche Voraussetzungen müßte sie erfüllen, um wieder in die GKV zu kommen?


    "Wieso hat Ihre Freundin nicht für ihre spätere Rückkehr eine Anwartschaft bei dem PKV Unternehmen vereinbart? Der Beitrag hätte dann durchaus günstiger sein können als in der GKV."


    Abgesehen davon, daß es nichts zur Sache tut: Ich weiß es nicht und es geht mich (Sie offenbar schon) auch nichts an, warum sie bestimmte Dinge getan oder gelassen hat.
    Ich vermute aber, weil eine Rückkehr nach Deutschland überhaupt nicht geplant war.

    Der Klügere gibt so lange nach, bis die Dummen die Welt beherrschen ....

  • Ihre Frage wurde klar beantwortet. Es gibt keinen Trick wieder in die GKV zu kommen.


    Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um in die GKV zu kommen wurden Ihnen auch beantwortet:


    Sozialversicherungspflichtige Tätigkeit aufnehmen. Also Brutto mindesten 451 EUR oder einen GKV versicherten heiraten. Dann könnte sie in die Familienversicherung aufgenommen werden

  • Sozialversicherungspflichtige Tätigkeit aufnehmen. Also Brutto mindesten 451 EUR oder einen GKV versicherten heiraten. Dann könnte sie in die Familienversicherung aufgenommen werden


    Mein Kenntnisstand ist der, daß selbst bei einer Familienversicherung in diesem Fall kein Anspruch auf Mitversicherung besteht.


    Die Frage nach dem niedrigsten Beitrag dürfen Sie gern so oft löschen, wie Sie wollen, sie bleibt dennoch unbeantwortet.

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  • Na, jetzt gehts aber ab hier...


    Ich bin bei solchen Diskussionen ebenfalls immer etwas unsicher. Einerseits will will ich mich auch nicht auf dieses Niveau begeben. Andererseits lesen hier doch immer noch viele andere in diesem sehr stark frequentierten Forum mit und allein schon denen sind wir es schuldig, die unbegründeten Behauptungen, die hier von @rolf_amann verbreitet werden, nicht unkommentiert zu lassen. Herr Ammann lebt in seiner eigenen Welt, den werden wir wohl nicht mehr überzeugen können, die Dinge objektiv zu sehen.


    Aus der letzten Antwort von @Ltotheeon wird schon deutlich, dass es hier überhaupt nicht um die Frage geht, dass die Betreffende viele Jahre im Ausland gelebt hat.


    Es geht schlicht darum, dass sie zuletzt im System der PKV versichert war. Der Gesetzgeber hat - wie vorstehend schon richtig ausgeführt - aus guten Gründen eine Entscheidung getroffen, die ehemals PKV-Versicherte auf das System der PKV verweist.


    Entgegen den Ausführungen von Herrn Gamper kommt es auch nicht darauf an, ob jemand obdachlos/wohnungslos ist.


    Im Übrigen ist es keineswegs so, dass jemand, der wie die Freundin von Herrn Ammann, über kein Einkommen verfügt in der GKV kostenfrei versichert wird. Auch hier gibt es für freiwillig versicherte einen Mindestbeitrag zu zahlen. Eine kostenfreie Krankenversicherung in der GKV wäre nur möglich, wenn die Betreffende Hartz IV Leistungen bezieht.