Hilfe benötigt: Krankenversicherungspflicht, aber keine Chance, sich zu versichern?

  • Bevor es völlig ausartet:


    Die Frage lautete: wie hoch wäre der geringstmögliche Monatsbeitrag?


    An keiner Stelle stand etwas darüber geschrieben, daß eine kostenlose Versicherung angestrebt wird.


    Ich lebe (gottseidank) und ganz bestimmt in einer anderen Welt, als Sie, welche Sichtweise davon jedoch objektiver ist, können Sie - soweit ich es bis hierhin lesen durfte - überhaupt nicht beurteilen, aber Anmassung und Größenwahn liegen ja bekanntlich ganz nah beieinander und sind insbesondere in Internetforen immer wieder anzutreffen.

    Der Klügere gibt so lange nach, bis die Dummen die Welt beherrschen ....

  • An muc: Bitte "verzerren" Sie hier nicht meine Aussagen. Ich habe keinen Zusammenhang zwischen Versicherungspflicht und Aufnahme in die GKV/PKV-Systeme und obdachlosen/wohnungslosen Menschen hergestellt. Hier bitte ich um Klarstellung.


    Mein Punkt war, dass die Kosten der Notfallversorgung von obdachlosen/wohnungslosen Menschen in Betracht gezogen werden müssen, wenn jemand mit Kosten für die Solidargemeinschaft argumentiert.

  • In den 52 Seiten steht nichts von einem Mindestbeitrag. Abgesehen davon handelt dieses Papier von der GKV, nicht von der PKV.


    Immer klasse, wenn links auf zig Seiten umfassende Dokumente verweisen ...

    Der Klügere gibt so lange nach, bis die Dummen die Welt beherrschen ....

  • Oh Mann, @rolf_amann, Sie sind beleidigend - aber völlig überfordert.
    Wenn Sie hier Hilfe erwarten, sollten Sie Ihren Ton etwas freundlicher wählen.


    1. Sie haben die ganze Zeit nach der GKV-Mindestprämie gefragt.


    2. Die Regelungen zum Mindestbeitrag sind in dem 52-Seiten-Papier en detail erläutert. Es hängt ganz von der Einkommenslage Ihrer Freundin ab. Und wer kein Einkommen hat, bei dem wird mindestens ein Neunzigstel der monatlichen Bezugsgröße unterstellt.


    Die Bezugsgröße ändert sich jährlich. Deshalb steht kein Euro-Betrag im Gesetzt.
    Im Übrigen kann Ihnen diese Auskunft jede Krankenkasse geben.


    3. Bei den privaten Krankenversicherungen hängt der Beitrag vom gewählten Leistungsumfang und vom Eintrittsalter der versicherten Person ab. Einen Euro-Betrag als Mindestgröße gibt es da auch nicht.

  • können Sie - soweit ich es bis hierhin lesen durfte - überhaupt nicht beurteilen, aber Anmassung und Größenwahn liegen ja bekanntlich ganz nah beieinander und sind insbesondere in Internetforen immer wieder anzutreffen.

    Dass Sie mich als anmaßend und größenwahnsinnig bezeichnen, scheint Ihnen entgangen zu sein.

  • Daß dies als Antwort auf Ihre Anmaßung:


    "Herr Ammann lebt in seiner eigenen Welt, den werden wir wohl nicht mehr überzeugen können, die Dinge objektiv zu sehen."


    kam, scheint Ihnen dabei entgangen zu sein.


    Ich schrieb übrigens ohne persönliche Ansprache:


    "Anmassung und Größenwahn liegen ja bekanntlich ganz nah beieinander und sind insbesondere in Internetforen immer wieder anzutreffen."



    wobei - ganz nebenbei bemerkt : Jeder zieht sich den Schuh an, der ihm passt.

    Der Klügere gibt so lange nach, bis die Dummen die Welt beherrschen ....

  • Bei der Diskussion sind m.E. die betroffenen Menschen auf "der Strecke geblieben". Ich erlaube mir daher Prof. Dr. Gerhard Trabert aus einem Interview mit dem SWR zu zitieren (Unterstreichungen durch mich):


    "Wenn Sie die Chance hätten, sagen wir mal, der Kanzlerin bezogen auf Armut und Gesundheit und Reichtum einen großen Plan vermitteln könnten. Was wäre die Leitidee?
    Ich würde ihr empfehlen, in die Lebenswelt der von Armut betroffenen Menschen einzutauchen. Mit den betroffenen Menschen zu sprechen. Wirklich zu erfahren, was es persönlich und konkret bedeutet in Deutschland einkommensarm zu sein.Ich glaube, die Politik ist so weit entfernt von der Lebensrealität sozial benachteiligter Menschen, dass sie gar nichts weiß um die Tragik dieser Menschen. Denn es geht um Menschen. Es geht doch nicht um die Reichen, um die Vermehrung und Absicherung von Reichtum. Und ich würde noch etwas ganz Wichtiges fordern. Bitte redet über dieses Thema wertschätzend und würdevoll. Ich höre immer wieder wie von sozial Schwachen, von Illegalen, von Wirtschaftsflüchtlingen gesprochen wird. An der Sprache werdet ihr sie erkennen. Das Phänomen Armut wird über die Sprache, die Formulierungen individualisiert und wieder werden die strukturellen Gründe verdrängt. Da habe ich immer das Gefühl, sie wissen gar nicht, von was sie reden. Oder vielleicht doch, und diese Sprache ist eben ganz bewusst gewollt."


    Vielleicht eine Denkanregung für muc und Ltotheeon? Die Diskussionsbeiträge zu armen Menschen in Deutschland waren von beiden m.E. nicht wertschätzend und würdevoll.


    Ein Nachtrag für #rolf_amann:
    Die Beitragsberechnung im Basistarif entspricht der in der PKV üblichen Kalkulation. Allerdings müssen Versicherte mit Vorerkrankungen keine individuellen Risikozuschläge zahlen. Stattdessen hat der Gesetzgeber festgelegt, dass die Mehrkosten, die durch die Vorerkrankungen entstehen, gleichmäßig auf alle im Basistarif Versicherten zu verteilen sind. Dadurch wird einerseits ermöglicht, dass selbst Schwerstkranke Aufnahme in die PKV finden. Andererseits führt dies aber dazu, dass selbst junge gesunde Versicherte den gesetzlich vorgeschriebenen Höchstbeitrag zahlen müssen.


    Die Versicherungsunternehmen müssen den Basistarif mit fünf Selbstbehaltstufen (0, 300, 600, 900 und 1.200 Euro) anbieten, zwischen denen der Versicherte frei wählen kann. Er ist dann drei Jahre an die Wahl gebunden. Führt der Selbstbehalt nicht zu einer angemessenen Beitragssenkung, kann der Versicherte je doch vor Ablauf der 3-Jahres-Frist in die Tarifvariante ohne Selbstbehalt wechseln.


    Der Höchstbeitrag im Basistarif entspricht dem jeweiligen Höchstbeitrag in der GKV plus dem durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz der Krankenkassen (2016: 665,29 Euro/Monat). Er gilt unabhängig von der gewählten Selbstbehaltstufe.


    Ist der Versicherte hilfebedürftig im Sinne des Sozialrechts oder würde es durch Zahlung des Versicherungsbeitrags werden, reduziert sich sein Beitrag auf die Hälfte des Höchstbeitrags. Der daraus resultierende Fehlbetrag wird per Beitragszuschlag von den übrigen Versicherten aller Unternehmen finanziert, die den Basistarif anbieten.


    Besteht trotz der Beitragshalbierung weiterhin Hilfebedürftigkeit, zahlt der zuständige Träger (Bundesagentur für Arbeit oder Sozialamt) einen Zuschuss zum Versicherungsbeitrag in der Höhe, dass Hilfebedürftigkeit vermieden wird. Gegebenenfalls übernimmt er auch den gesamten hälftigen Beitrag. Die bestehende oder drohende Hilfebedürftigkeit wird durch den zuständigen Sozialträger geprüft, der dem Versicherten eine entsprechende Bescheinigung für die Versicherung ausstellt.


    Beispiel: Ein Versicherter im Basistarif hat den Höchstbeitrag in Höhe von 665,29 Euro/Monat zu leisten. Durch die Beitragszahlung wird er hilfebedürftig, weshalb der Beitrag auf die Hälfte (2016: 332,65 Euro) reduziert wird. Von dem reduzierten Beitrag ist es ihm möglich, 180 Euro selbst zu tragen. Ein höherer Betrag würde bei ihm wiederum Hilfebedürftigkeit verursachen. Der zuständige Sozialträger zahlt ihm in diesem Fall einen Zuschuss von monatlich 152,65 Euro.