Von Dienstreise direkt nach Hause

  • Hallo,


    ich habe eine Frage zur Absetzbarkeit von Dienstreisen in zwei unterschiedlichen Situationen:


    Situation 1:


    Ein Arbeitnehmer fährt von zu Hause zur Arbeit. (Strecke a) Von dort bricht er später zu einer Dienstreise nach X auf (Strecke b), fährt am selben Tag die Strecke zurück zur Arbeit (nochmal Strecke b) und später wieder nach Hause (nochmal Strecke a).
    In dem Fall ist es relativ klar. Der AN kann sich Strecke b zweifach (hin und zurück) von seinem AG erstatten lassen bzw. alternativ zumindest mit 0,30EUR / gefahrenem km von der Steuer absetzen. Für Strecke a bleibt nur das Absetzen von der Steuer der halben gefahrenen Strecke über die Entfernungspauschale.


    Situation 2:
    Wie Situation 1 mit dem Unterschied, dass der AN nach seinem Aufenthalt am Ort X nicht mehr zurück zur Arbeit fährt sondern direkt nach Hause. Wie kann der AN jetzt diesen Rückweg direkt von X nach Hause als Dienstreise abrechnen?
    a) gar nicht?
    b) in voller Höhe als Dienstreise?
    c) max. in der Höhe, in der Reisekosten zurück zur Arbeit (= Strecke b) angefallen wären, aber nicht mehr als die tatsächlich gefahrene Strecke zwischen X und zu Hause?
    d) ...?


    Wäre toll, wenn mir hier jemand weiterhelfen könnte. Dieses Beispiel sollte doch öfter vorkommen, so dass ich sicher bin, dass es hierzu einen rechtliche Regelung geben muss, leider konnte ich dazu nirgends etwas finden.


    Vielen Dank,
    Torsten

  • 1) ist ähnlich wie bei den Minijobs oder Wechselarbeitsstellen , es zählt eigentlich immer nur eine Strecke, hier kannste aber dle längste nehmen. (mache auch Dienstreisen zu mehren Stellen an einem Tag )
    Ich mache auch Dienstreisen, laut Finanzamt kann ich mir aber die längste Strecke auswählen und angeben.(pro Tag)
    Bekomme von meinem Arbeitgeber am Jahresende immer eine Bescheinigung , als Nachweis fürs Finanzamt.


    2) hier zählt wohl der direkte Weg , Achtung, muss nicht immer der kürzeste sein !!!!!



    Hast Du mal deinen Sachbearbeiter beim Finanzamt befragt ??


    Gruß RT-Tourer

    Motorradfahren ist wie eine Ehe, einer sitzt vorne und lenkt, der hintere klammert :thumbup:

  • Eine Dienstreise kann auch zu Hause beendet werden. Wenn der Arbeitnehmer die Dienstreise von seiner ersten Tätigkeitsstätte startet und nach Abschluss der Reise nicht mehr zu seiner ersten Tätigkeitsstätte zurückkehrt sind sämliche Kilometer als Dienstreise abrechenbar.

  • Ich habe den selben Fall bei mir.
    Die Antwort bezüglich der Dienstreise von muc ist natürlich vollkommen richtig. Allerdings ist an diesen Tagen (das war sehr zu meiner Überraschung) die Entfernungspauschale Wohnung - erste Tätigkeitsstätte nur zur Hälfte anzusetzen. (Quelle: LStH 9.10 "Fahrtkosten", zweiter Spiegelstrich)


    Gruß
    Michael_Dx