Umzug mit Zwischenlagerung als Werbungskosten geltend machen

  • Hallo zusammen,


    2015 bin ich wegen vorangegangenem Arbeitsplatz-Wechsel von Gießen nach Kiel umgezogen. Den Umzug von Gießen nach Kiel konnte aber nicht in einer Tour durchführen, denn ich mußte meine Wohnung in Gießen räumen, ohne dass ich in Kiel eine neue passende Wohnung gefunden hatte. Also bin ich in Gießen ausgezogen und habe das Mobiliar in Gießen in einer Lagerbox eingelagert. Diesen Auszug und Transport habe ich von der Firma A durchführen lassen.
    Nach 3 Monaten habe ich dann eine passende Wohnung in Kiel bekommen. Danach habe ich von der Firma B das Mobiliar aus der Lagerbox in Gießen nach Kiel in meine neue Wohnung transportieren und einräumen lassen.
    Einlagerungskosten werde ich nicht geltend machen, weil diese nicht als Werbungskosten anerkannt werden (Das habe ich schon recherchiert).


    Das Finanzamt hat nur die Kosten für den Möbeltransport der Firma B als Werbungskosten anerkannt. Die Kosten für den Möbeltransport der Firma A hat es abgelehnt, weil es ein Zwischenumzug sei.
    In einer Anhörung habe ich argumentiert: Der Möbeltransport von Gießen nach Kiel ist ein Vorgang, den ich in 2 Etappen aufteilen mußte. Innerhalb von Gießen war es kein Zwischenumzug, weil kein neuer Wohnsitz begründet wurde, sondern das Mobiliar in einer Lagerbox auf einem Speditionsgelände verwahrt wurde. Auch sonst würde es bei Speditionen vorkommen, dass Güter umgeladen oder zwischengelagert werden, bevor sie ihr endgültiges Ziel erreichen. Aus Kostengründen habe ich Transport A und Transport B jeweils von ortsansässigen Firmen machen lassen, damit die Packer keine Reisekosten haben. Die Kosten für die Räumung der Wohnung in Gießen würden in jeden Fall anfallen, egal ob es sich um einen Umzug "am Stück" oder um einen Umzug in 2 Etappen handelt.
    Das Finanzamt ist aber bei seinem Standpunkt geblieben.


    Nun beabsichtige ich förmlich Einspruch einzulegen und eventuell vor dem Finanzgericht zu klagen. Die Kosten für Firma A betragen 890 Euro, die Steuererstattung wäre ca. 400 Euro.



    Hat jemand schon einmal einen gesplitteten Umzug als berufliche Werbungskosten geltend gemacht oder Erfahrungen damit? ?(



    Viele Grüße


    Haunold

  • Konkretes kann ich leider nicht bieten, aber ein paar allgemeine Hinweise:


    1) Etwas pauschal gesagt, findet man in der Literatur folgenden Tenor: Von dem "Umzug in zwei Etappen" sollte abgesehen werden, da die zusätzlich anfallenden Umzugskosten in die endgültige Wohnung nur in Ausnahmefällen anerkannt werden können.


    2) Hinsichtlich der Einlagerungskosten bist du offensichtlich schon selbst fündig geworden. Hier noch einmal ein BFH-Urteil: http://www.iww.de/quellenmaterial/id/460


    3) Ich würde auf jeden Fall Einspruch einlegen, dann kriegst du eine konkrete Begründung. Am Telefon wiegelt der Veranlagungsbeamte bei heiklen Fällen gerne mal schnell ab.



    4) Wenn du Klage einreichst, kannst du direkt (alleine) zum Finanzgericht gehen. Dort nimmt man die Klage an Amtsstelle zur Niederschrift entgegen. Dazu brauchst du keinen Steuerberater und die Damen und Herren vor Ort achten darauf, dass zumindest mal alles formal in Ordnung ist.

  • Vielen Dank für Diene ausführliche Antwort.


    Ich werde mein Glück probieren und auch zum Finanzgericht gehen. Möglicherweise zieht das Argument, dass die Zwischenstation des Umzugs eine Lagerbox bei einer Spedition und keine Wohnung war.

  • vielleicht kannst du noch darlegen oder zumindest argumentieren, dass die Speditionskosten bei dem etappenweisen Umzug nicht oder kaum höher waren, als wenn du in einem Rutsch umgezogen wärest.


    Und bevor du zum FG gehst: Lass dir vorher sagen, wie hoch die Gerichtskosten sind. Nur damit du abwägen kannst, was dich der Spaß im Falle einer Niederlage kostet. Ich persönlich kann nur sagen, einmal vor dem FG zu sein, ist eine Erfahrung wert. Im Zweifelsfall kommt es aber bei diesem Streitwert (zunächst) gar nicht zu einer mündlichen Verhandlung.

  • Ich habe beim Finanzamt erfolgreich Einspruch eingelegt. Transport A wurde auch als Teil der Umzugskosten bei den Werbungskosten anerkannt.
    Ich habe einen korrigierten Steuerbescheid erhalten . Der Gang zum Finanzgericht war nicht erforderlich. :thumbup: