Hallo zusammen,
unsere Tochter hat zum 01.08.2016 Ihre Ausbildung begonnen.
Nun stellt sich die Frage BU ja oder nein .
Bzw z Zt. ist sie noch mit in der Familienrechtsschutz.
Wie sieht es aus wenn Sie Ihre zukünftige Rechtschutz benötigt um gegen die BU vorzugehen.
Müsste Sie dann jetzt schon eine eigene Rechtschutzversicherung abschließen?
Gruß
Simone
BU und Familienrechtsschutz
- Urlaub
- Erledigt
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Hallo@Urlaub,
zur Frage BU ja oder nein:selbstverständlich ja
Sie sollten genau prüfen ob Ihre Tochter sowohl in Ihrer FamilienRS wie auch
in Ihrer PrivatHV wie lange mitvers.ist,denn es gibt bei den Gesellschaften Unterschiede.
Der Beginn einer eigenen RS für Ihre Tochter sollte spätestens 3 Monate (Wartezeit) vor dem
Ende des Versicherungsschutzes Ihres Vertrages liegen.
Da es Ihnen wie Sie schreiben ja um Rechtsschutz für evll.Streitigkeiten aus der BU geht,wäre
auch folgende Variante möglich.Da Sie Versicherungsnehmer (VN) der RechtsschutzVers sind,
sollten Sie bei Abschluß der BU auch für diesen Vertrag als VN auftreten und Ihre Tochter als versicherte
Person.Sie sind dann der Vertragspartner des BU Versicherers und hätten somit Vers.Schutz aus dem
RS Vertrag.
Zum Schluß,denken Sie daran alle Gesundheitsfragen ausführlich und wahrheitsgemäß zu beantworten.
Gruß
trumpet