BU und Familienrechtsschutz

  • Hallo zusammen,
    unsere Tochter hat zum 01.08.2016 Ihre Ausbildung begonnen.
    Nun stellt sich die Frage BU ja oder nein .
    Bzw z Zt. ist sie noch mit in der Familienrechtsschutz.
    Wie sieht es aus wenn Sie Ihre zukünftige Rechtschutz benötigt um gegen die BU vorzugehen.
    Müsste Sie dann jetzt schon eine eigene Rechtschutzversicherung abschließen?
    Gruß
    Simone

  • Hallo@Urlaub,
    zur Frage BU ja oder nein:selbstverständlich ja
    Sie sollten genau prüfen ob Ihre Tochter sowohl in Ihrer FamilienRS wie auch
    in Ihrer PrivatHV wie lange mitvers.ist,denn es gibt bei den Gesellschaften Unterschiede.
    Der Beginn einer eigenen RS für Ihre Tochter sollte spätestens 3 Monate (Wartezeit) vor dem
    Ende des Versicherungsschutzes Ihres Vertrages liegen.
    Da es Ihnen wie Sie schreiben ja um Rechtsschutz für evll.Streitigkeiten aus der BU geht,wäre
    auch folgende Variante möglich.Da Sie Versicherungsnehmer (VN) der RechtsschutzVers sind,
    sollten Sie bei Abschluß der BU auch für diesen Vertrag als VN auftreten und Ihre Tochter als versicherte
    Person.Sie sind dann der Vertragspartner des BU Versicherers und hätten somit Vers.Schutz aus dem
    RS Vertrag.
    Zum Schluß,denken Sie daran alle Gesundheitsfragen ausführlich und wahrheitsgemäß zu beantworten.
    Gruß
    trumpet