Fahrtkosten mit einem Krad

  • Meine Frage ist, kann ich ein Motorrad als Fahrten zu Ärzten, Therapheuten usw. absetzten ? Der VDK konnte oder wollte mir nicht helfen . :(


    Laut "mündlicher" Auskunft beim Finanzamt ist ein Krad nicht vorgesehen :( . Aus gesundheitlichen und versicherungsgründen darf ich keine Fahrdienste aller Art und ÖPV zu den Terminen nutzen. Ich soll eine Aufstellung bzw. Auflistung für die Fahrten erstellen (als Anlage) und es als Einzelfall zu der Steuererklärung beilegen. Bin 70% Schwerbehindert


    Weiß jemand ,ob es mit dem Krad eine Pauschale gibt und sie für die Hin-und Rückfahrt anerkannt wird ??


    Gruß RT-Tourer :thumbup:

    Motorradfahren ist wie eine Ehe, einer sitzt vorne und lenkt, der hintere klammert :thumbup:

  • Danke für deine Links , meine Frage war aber , ob Fahrten mit dem Motorrad auch geltend gemacht werden können .
    Fahrten zu Ärzte usw. wegen meiner Behinderung. Soll es als außergewöhnliche Belastungen im Steuerjahr 2016 mit angeben, als Anlage . (Welcher Arzt , welcher Termin und einfache Streckenangabe ) , laut Finanzamt.
    Ob es was bringt, also Überschreitung der Grenze der zumutbaren Belastungen,neben den anderen Belegen, ist was anderes. Aber warum soll ich es nicht versuchen.




    Das Pkw, Behindertenfahrzeuge , Taxi und ÖPV sind ja aufgezählt (siehe Mantelbogen ) . Da kann man also die Fahrkosten angeben und absetzen. Entscheidend ist immer ,was schriftlich vorliegt und kein Annahmen oder Vermutungen.


    Bekam diese Information vom VDK, ob Motorräder dazu zählen, konnte man mir eben nicht beantworten.


    Bei PKW sind es wohl 30 Cent je Kilometer, hin-und zurück .


    Gruß RT-Tourer

    Motorradfahren ist wie eine Ehe, einer sitzt vorne und lenkt, der hintere klammert :thumbup:

  • @RT-Tourer:
    Ich habe deine Frage schon verstanden, daher hatte ich ja geschrieben:


    Mir ist nicht bekannt, dass es hier eine Eingrenzung hinsichtlich der Fahrzeugart gibt.

    Und ich finde im Mantelbogen nicht die von dir genannte Aufgliederung. Bei mir steht zu Zeile 67 nur, "Fahrtkosten".


    Hier noch ein Auszug aus den Richtlinien zur Einkommensteuer (H33.1-4):


    Fahrtkosten behinderter Menschen
    Kraftfahrzeugkosten behinderter Menschen können im Rahmen der Angemessenheit neben den Pauschbeträgen nur wie folgt berücksichtigt werden (>BMF vom 29.4.1996 - BStBl I S. 446 und vom 21.11.2001 - BStBl I S. 868):
    1. Bei geh- und stehbehinderten Stpfl. (GdB von mindestens 80 oder GdB von mindestens 70 und Merkzeichen G): Aufwendungen für durch die Behinderung veranlasste unvermeidbare Fahrten sind als außergewöhnliche Belastung anzuerkennen, soweit sie nachgewiesen oder glaubhaft gemacht werden und angemessen sind. Aus Vereinfachungsgründen kann im Allgemeinen ein Aufwand für Fahrten bis zu 3.000 km im Jahr als angemessen angesehen werden.


    -> also auch hier steht nur "Kraftfahrzeug" und ein Krad ist doch ein Kraftfahrzeug, oder? Setz die Kosten einfach an und schreib dazu, dass du mit einem Krad fährst....