Hallo,
falls bereits jemand das folgende recherchiert hat, würde ich mich sehr über entsprechende Hinweise freuen.
Hintergrund: mein Mann ist mit 64 nach 37 Ehejahren und 50 Jahren Beitragszahlung in die Deutsche Rentenversicherung verstorben.
Im Hinterbliebenenrentenbescheid wird die Rente mit 0,00 Euro ausgewiesen aufgrund meines eigenen Einkommens (ich arbeite selbst noch).
Die „betriebliche“ Altersversorgung meines Mannes ist die VBL, die sich der Logik der DRV anschließt und die betriebliche Hinterbliebenenversorgung bis auf einen Sockelbetrag einkürzt, obwohl mein Mann jahrelang selbst auch Beiträge in diese Versorgung einzahlen musste.
Im http://www.finanztip.de/witwenrente/ Artikel wird zumindest angedeutet, dass bei „höherem“ Einkommen eine Hinterbliebenenrente gar nicht bezahlt wird.
Bei den Informationen der DRV, werden zwar die Bruttobeträge angegeben, ab denen eine Anrechnung erfolgt (monatlich 1339,80Euro Brutto), aber nicht dass eine Kürzung bis auf Null erfolgen kann.
Meine Fragen:
Es scheint, dass „höheres“ Einkommen 50.000,- Euro Brutto pro Jahr bedeutet. Ist diese Annahme korrekt?
Nach so langer Beitragszeit und signifikanten Beitragszahlungen im satten 6-stelligen Bereich: muss ich das so hinnehmen?
Kann ein Arbeitgeber sich an die Anrechnung der DRV anlehnen und die Hinterbliebenenversorgung entsprechend kürzen?
Vielen Dank!