Mängel in der Wohnung: Mietminderung

  • Hallo


    Der Artikel zur Mietminderung ist recht umfangreicht - beschreibt jedoch aber nur eine kleine Anzahl von Umständen bei denen Mietminderung geltend gemacht werden kann. Gibt es vielleicht eine Liste oder ähnliches in der man nachschauen kann?


    Wir haben z.B. ein Gäste-WC, das seit über einem halben Jahr nicht mehr genutzt werden kann da die Spülung defekt ist und nicht von mir selbst repariert werden kann. Die Reparatur kann nicht selbst durchgeführt werden da die Spülung in die Wand eingebaut ist (Unterputz) und die Fehlerursache sich - zumindest von einem Laien - nicht ohne weiteres (Wand aufmachen?) erreichen lässt.


    Darüber hinaus löst sich der Bodenbelag im Hausflur derart auf, das er hin und wieder zu einer Stolperfalle wird. Besonders ärgerlich da wir kleine Kinder im Haus haben. Dieses Problem besteht schon seit über einem Jahr.


    Die Kommunikation läuft ausschließlich über den Hausverwalter. Die Eigentümer haben bisher auf keins meiner Schreiben reagiert. Er selbst ist frustriert mit der Situation und sagt, dass die Eigentümer versuchen das Haus zu verkaufen und daher nichts mehr am Haus tun. Das zieht sich nun schon anderthalb Jahre hin und immer wieder springen die Käufer in letzter Minute ab. (Diese Information natürlich nur aus dritter Hand ohne konkrete Hintergründe.)


    Was kann man hier machen und gibt es evtl. eine umfangreichere Table mit Beispielen für Mietminderung? Die defekte Gästetoilette ist ja nicht dramatisch - aber trotzdem ist es ärgerlich das wir sie nicht nutzen können. Und der Zustand der Treppen im Hausflur ist ja nicht in der Wohnung - betrifft aber trotzem alle Mieter bis auf das Erdgeschoss.