Kinderbetreuung zuhause: wie geht's richtig

  • Hallo zusammen,


    ab Februar werden wir eine Nanny/Leihoma oder ä. brauchen, die unsere Kinder von der Schule abholt und zuhause ein paar Stunden/ Tag betreut.
    Wie macht das richtig? Soll ich die Betreuerin als Minijobber anmelden oder gibt es andere Wege? Was lässt sich dann absetzen? Bei der Minijobzentrale ist von max. 510€ im Jahr die Rede aber darf ich nicht Haushaltsnahe Dienstleistungen zu 20% bis 4000€ im Jahr absetzten? ich bin verwirrt.
    Voraussichtlich werden es 2 Personen sein, die jeweils 250-300€ von uns bekommen.
    Gruß,
    Laura

  • @laura_cb


    Kinderbetreuungskosten sind nun wahrlich nicht mein Spezialgebiet, aber der unmittelbare Abzug von 2/3 der Kinderbetreuungskosten, maximal 4.000 Euro, als Sonderausgaben schließt m.E. den Ansatz von haushaltsnahen Dienstleistungen aus, lies mal § 35a Abs. 5 Satz 1 EStG in Verbindung mit § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG (=Kinderbetreuungskosten).


    Hier zwei Links, die dir vielleicht weiterhelfen:
    https://www.buhl.de/steuernspa…etreuungskosten-absetzen/
    https://www.steuern.de/kinderbetreuungskosten.html