Lebensversicherung - Erwerb auf dem Zweitmarkt, hier: Besteuerung

  • Hallo,


    eine Frage:


    Wenn man eine Lebensversicherung auf dem Zweitmarkt erwirbt, diese von dem ursprüngl. Kunden vor dem Stichtag 01. Januar 2005 abgeschlossen wurde - wie sieht das Thema Besteuerung der Kapitalabfindung aus, die der Versicherungsnehmer (Zweitmarkt) inkl. aller Überschüsse erhält?


    Steuerfrei?

    Viele Grüße


    Comandante

  • Die Frage ist nicht ganz einfach zu beantworten. Grundsätzlich ist der erzielte Überschuss nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 3 EStG steuerpflichtig.


    Es gibt ein BMF-Schreiben, in dem das Thema behandelt wird. Lies hierzu die Textziffern 64a und 64b:
    https://www.google.de/url?sa=t…sTICsQckSC_RLj9Kw&cad=rja


    Da steht:
    Bei einem entgeltlichen Erwerb eines vor dem 1. Januar 2005 abgeschlossenen Versicherungsvertrages ist die Steuerfreiheit der außerrechnungsmäßigen und rechnungsmäßigen Zinsen in der Regel ausgeschlossen. Zur weiteren Erläuterung und den Ausnahmen siehe Rz. 4 des BMF-Schreibens vom 22. August 2002 (BStBl I 2002, S. 827).