Folgender Fall: Ein verwitweter Angehöriger/Rentner mußte im September 2016 alters- u. gesundheitsbedingt aus seiner Mietwohnung in eine Pflegeeinrichtung umziehen. Der Fiskus will die bis 31.12.16 geltende NV-Bescheinigung nicht verlängern. Um dem Angehörigen evtl. steuerliche Nachteile zu ersparen, muß nun notgedrungen eine Steuererklärung eingereicht werden. Frage:
Darf steuerlich momentan nur das Jahr 2015 rückwirkend erklärt werden, obwohl sich die Lebenssituation des Angehörigen mit Umzug ins Pflegeheim 2016 gravierend änderte mit laufend erheblichen "Außergewöhnlichen Belastungen"?
Oder muß der Fiskus die 2016 eingetretene geänderte Lebenssituation bei Veranlagung bereits jetzt angemessen berücksichtigen?