Der "neue" Honorar-Versicherungsberater wird kommen ...

  • #IDD #Versicherungsmakler #Versicherungsberater #Bundesrat#Wirtschaftsausschuss #Rechtsausschuss #Empfehlungen


    Der Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie(EU) 2016/97 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Januar 2016 überVersicherungsvertrieb und zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes (kurz „IDD“)findet sich für morgen auf TOP 48 des Tagesordnung der 954. Sitzung desBundesrates.


    Die Tagesordnung und die Erläuterungen finden Sie unter:


    http://www.bundesrat.de/Shared…id382?cms_currentView=pdf


    Die Ausschüsse haben viele Empfehlungen abgegeben (sieheDrucksache 74/1/17): So soll u.a. der Versicherungsberater als „UnabhängigerVersicherungsberater“ legaldefiniert werden. Versicherungsunternehmen sollenvom Gesetzgeber gezwungen werden, neben einem Bruttotarif einen inhaltsgleichenNettotarif anzubieten.
    Beide Änderungen würde ich sehr begrüßen.

    "Der Kommentar ist frei, die Fakten sindheilig" (C. P. Scott, britischer Journalist und Guardian-Herausgeber)

  • #IDD #Versicherungsmakler #Versicherungsberater #Honorarvermittlung#Verbraucherverdummung


    Ein lesenswerter Artikel in der Online-Ausgabe vonVersicherungswirtschaftheute von Dieter Rauch. Er kommentiert dasIDD-Gesetzgebungsverfahren mit dem Artikel „Honorarvermittlung istVerbraucherverdummung“. In dem Artikel meldet er auch weiterenNachbesserungsbedarf an. Der Artikel ist abrufbar unter:


    http://versicherungswirtschaft…st-verbraucherverdummung/


    Viel Spaß beim Lesen und kommentieren!

    "Der Kommentar ist frei, die Fakten sindheilig" (C. P. Scott, britischer Journalist und Guardian-Herausgeber)

  • #IDD #Versicherungsmakler #Versicherungsberater #Bundesrat #Wirtschaftsausschuss #Rechtsausschuss #Gegenäußerung #Bundesregierung


    Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 10.03.2017 recht umfangreiche Ausschussempfehlungen zum Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/97 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Januar 2016 über Versicherungsvertrieb und zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes (kurz „IDD“) beschlossen. Ferner wurde ein Antrag des Bundeslandes Bayern behandelt.


    Die Bundesregierung hat sich nunmehr zu der Stellungnahme des Bundesrates geäußert (Drucksache 18/11627 – siehe Anhang).


    Die Bundesregierung stimmt den Vorschlägen des Bundesrates in den Punkten 7, 11 und 13 zu.


    Die Bundesregierung will die Anliegen des Bundesrates zu den Punkten 1, 2, 3, 4, 6 und 12 prüfen.


    Die Bundesregierung stimmt folgenden Anliegen des Bundesrates nicht zu: 5, 8, 9 und 10.


    Das Gesetzgebungsverfahren läuft weiter. Die nächste Station: Der Bundestag. Dort gibt es entweder einen Gesetzesbeschluss oder die Ablehnung.

    "Der Kommentar ist frei, die Fakten sind heilig" (C. P. Scott, britischer Journalist und Guardian-Herausgeber)

  • Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (Az.: OVG 1 N 41.15): Versicherungsberater sind völlig unabhängig, frei von jedem Provisionsinteresse und nicht irgendwie in eine Vertriebsorganisation eingegliedert.


    Versicherungsmakler sind abhängig von der Versicherungswirtschaft und Interessenskollisionen bestehen zwischen dem Kundeninteresse und einem etwaigen Verdienstinteresse des Maklers.


    Das Oberverwaltungsgericht führt wörtlich hinzu: „Durch das potentiell gegebene eigene Verdienstinteresse, ist die latente Gefahr nicht mehr neutralen und objektiven Beratung gegeben, die das Berufsbild des Versicherungsberaters jedoch kennzeichnet und ihm abverlangt wird“


    Zum Nachlesen: https://dejure.org/dienste/ver…ktenzeichen=1%20N%2041.15


    Mein Kommentar: Ein Urteil mit Augenmaß. Hut ab!

    "Der Kommentar ist frei, die Fakten sind heilig" (C. P. Scott, britischer Journalist und Guardian-Herausgeber)

  • IDD-Gesetz: Im Ausschuss für Wirtschaft und Energie (Bundestag) findet morgen die öffentliche Anhörung der Sachverständigen statt




    Sachverständige Öffentliche Anhörung am Mittwoch, 31. Mai 2017, 9.00 bis 11.00 Uhr, PLH – Europasaal 4.900



    Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/97 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Januar 2016 über Versicherungsvertrieb und zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes BT-Drs. 18/11627



    Tagesordnung - siehe Anhang.



    Ein Hinweis in eigener Sache: Ich bin Versicherungsberater, der per Gesetz Dritte bei der Vereinbarung, Änderung oder Prüfung von Versicherungsverträgen oder bei der Wahrnehmung von Ansprüchen aus dem Versicherungsvertrag im Versicherungsfall rechtlich beraten und gegenüber dem Versicherungsunternehmen außergerichtlich vertreten darf (https://dejure.org/gesetze/GewO/34e.html).

  • Das Gesetz ist seit dem 23.02.2018 teilweise in Kraft.


    Weite Teile sind noch gar nicht umgesetzt, weil der Fortgang stockt. Das hat mit der EU zu tun.


    Seit dem 20.07.2017 bis zum 23.02.2018 konnte keine Registrierung durch die zuständigen IHK für den Beruf Versicherungsberater bearbeitet werden.


    Sicherlich macht es keinen sinn in solchen Zeitabständen sich mit solchen Fragen zu beschäftigen.


    Es hat aber auch etwas mit der "ich lasse mich kostenlos beraten" oder "ich befrage die anonyme Schwarmintelligenz" zu tun.

  • Ich bin mißtrauisch, dass noch mehr Regulierung mehr hilft.
    Ich verfolge seit ca. 20 Jahren die Diskussion über „Netto“ und „Brutto“ Tarifierung. Was ist das denn? Was ist denn netto? Klar, sagen alle, die Prämie ohne Provision. Aber wer kann den kontrollieren ob die nicht vorher, vor Auszeichnung, aufgeschlagen wurde? Da muß ich dem Versicherer vertrauen- tue ich aber lieber nicht.
    Wer sich nicht selbst helfen kann, der wähle sich einen guten, vertrauenswürdigen Makler. Makler sind unabhängig von Versicherungsgesellschaften und bieten immer Produkte von unterschiedlichen Versicherungsgesellschaften an.
    Welcher Makler vertrauenswürdig ist? Tja, wenn ich das wüßte! Muß man herausfinden, denke ich. Fragen, Lesen, weiterbilden. Aber noch mehr Regulierung, damit niemand auch nur sporadisch die Verantwortung für sein eigenen Tun auch selbst tragen muß? Nein, danke.

  • Es sind Produktinformationsblätter vorgeschrieben aus denen man das sehr genau erkennen kann!


    Die Gesellschaften die Nettoprodukte anbieten, bieten die identischen Produkte auch mit Abschlusskosten an - man kann also die Wirkung vergleichen.


    Was Brutto und was Netto ist, haben Wirtschaftswissenschaftler definiert und der BGH auch.


    Versicherungsmakler sind natürlich als Einkäufer für den Kunden tätig und Vertrauen ist schon relevant.


    Versicherungsberater ebenfalls, aber mit dem Verbot der Annahme von Provisionen und der gesetzlichen Regelung der Durchleitung (48c VAG) wenn doch ein solches Produkt vermittelt wird.

  • Ich fürchte, auch ich muß einen längeren Beitrag verfassen, weil mir das was Sie schreiben nicht einleuchtet.



    Wenns mal so einfach wäre: Links das Blatt mit Netto, rechts das Blatt mit Brutto.


    Unterschied 15% zugunsten netto. Kaufen wir also.


    Wie kommen die 15 % zustande? Ich machs mal ganz einfach: Prämie besteht aus Eintrittswahrscheinlichkeit (eines Schaden) sagen wir mal 70%, dann aus den Kosten des Versicherungsbetriebesfür den Versicherer sagen wir mal 15%, dann aus den Kosten für den Vertragsabschluss, z.B. Provision, ebenfalls 15%. Insgesamt also 100%. Das ist brutto. Ziehe ich die 15% Provision ab, dann erhalte ich die Nettoprämien, also 85% insgesamt. Wie gesagt, alles ganz einfach.



    Alle Formulare sind ausgefüllt, alle Belehrungen erteilt und nun kann’s losgehen. Aber halt:


    Vor dem letzten Quartal checken alle Versicherer Marktanteile und Konkurrenzangebote. Stellt die HUK-Coburg dann z.B. fest, dass die Allianz tolle Angebote in der KFZ Versicherung auflegen will, dann wird die Vertreterschar, hier wie dort angewiesen, „Produktion“ zu machen. Wie macht man das? Man gibt Rabatte, Rabatte, Rabatte. Und immer bleibt die Prämie brutto weil die Vertreterschar ja auch verdienen will und muß. Das ist das Recht zur freien Preisgestaltung.


    Also mein Nettoangebot aus dem sagen wir mal Juli, ist gemessen an den rabattierten Angeboten der Vertreterschar sehr teuer. Hätte ich mal gewartet und bei den niedergelassenen Vertretern (die ja brutto anbieten müssen um Provisionen zu bekommen) derVersicherer im Oktober nachgefragt.


    Die Vertreterorganisation sind die eigentlichen „Produzenten“ für die Versicherungswirtschaft im Bereich der Privatversicherungen. Und die woillen a: verdienen und b: preiswerte Tarife anbieten können damit sie verdienen.Oder denkt jemand, irgendeinem Versicherer laufen die Kunden die Bude ein, nur weil der sich so nett an die Nettoangebote hält? Ich denke das nicht.


    Was passiert denn nachdem ich „billig“ abgeschlossen habe?


    Zum Ende des Jahres steht fest, weil alle Versicherer gutes statistisches Material vorhalten und auswerten, mit einer etwa 5- 10%igen Unsicherheit, wie das kommende Jahr verlaufen wird. Warum? Wir rechnen mit so vielen gleichartigen „Risiken“, so heißen die Versicherungen der Kunden, dass die Statistik brauchbare und ziemlich zuverlässige Aussagen über die Zukunft machen kann. Die Versicherer wissen also, wie sich der Markt verhalten wird. Der Versicherer, der also zum Jahresende seine Rabatte gewährt hat, der hat bewusst für das nächste Jahr eine Unterdeckung in Kauf genommen. Als Preis für den Gewinn von Marktanteilen oder im Rahmen einer Abwehrstrategie gegen einen anderen Versicherer.


    Der wird dann also im nächsten Jahr (nicht immer und nicht jeder) die Preise angemessen erhöhen müssen um nicht auf Dauer zuzuzahlen.


    Wie anders ist zu verstehen, dass sich Preise für ein und dasselbe Auto z.B. von Versicherer zu Versicherer dramatisch, oft mehrere hundert €, unterscheiden, wo doch beide den gleichen statistischen Wahrscheinlichkeitsrechnungen unterliegen?


    Der Dumpingversicherer in 2018 muß den so angebotenen Tarif in 2019 merklich erhöhen um auf seine Kosten zu kommen.


    Mein Rat? Mit dem Abschluß von Versicherungsverträgen bis zum letzten Quartal warten und immer auch beim lokalen Versicherungsvertreter nachfragen. Den besten „Netto“ preis den man bekommen hat nennen und ich wette: Irgendeiner bleibt immer drunter:Brutto.


    Noch ein Rat:


    Denken Sie immer daran, dass Sie mit einer Versicherung ein hoch komplexes und hochabstraktes Gut einkaufen. Will sagen, Ob eine Versicherung „billig“ oder „teuer“ ist, entscheidet sich im Falle eines Schadens. Vielleicht ist es dann gar nicht schlecht, sich einen guten Berater zu halten. Nur, der kostet.



    Und leider (oder gottseidank?) findet die Realität immer einen Weg an Wirtschaftswissenschaftlern und letztinstanzlichen Gerichten vorbei. Ist auch gut so, denn was würden die sonst machen?

  • Ich würde mich immer dann an einen Berater wenden, wenn mir die Klärung offener Fragen mit „Bordmitteln“ nicht allein möglich ist.
    Der Berater solle ein Makler sein denn er hat mit verschiedenen Versicherungsgesellschaften zu tun und die Chance dass er „unabhängig“ berät ist größer als z.B. bei einem Generalagenten, der nur ein Gesellschaft vertritt.
    Ich denke, dass man sich Vertrauen verdiene muß und empfehle daher jedem Berater zunächst einmal mit Vorbehalt zu begegnen.

  • Hallo,


    ich möchte Ihren letzten Rat noch etwas vertiefen. Ich denke, der Preis der Versicherung und damit die Frage brutto/netto ist erst die dritte Frage. Vorher sollte geklärt sein, welche konkreten Versicherungsbedingungen brauche ich und welche Gimmicks sind überflüssig? Wie reagiert die Versicherung im Schadenfall, entgegenkommend im Rahmen der Bedingungen oder gibt es ohne zweitinstanzliches Urteil keinen Cent?
    Entweder man macht sich selber schlau oder beauftragt einen Spezialisten (Makler, Versicherungsberater). Bei den Gesamtkosten sollte mit bedacht werden: Wenn ich den Versicherungsberater im Schadenfall einschalten will, muss ich ihn erneut vergüten, beim Makler ist diese Leistung mit der Bestandsprovision bereits abgegolten (vergessen einige Vertreter dieser Berufsgruppe leider – Stichwort Vertrauen).
    Deshalb meine Empfehlung; die Bedingungen die meinen Bedürfnissen am besten entsprechen und die Gesellschaft, bei der ich mich wohl fühle, sind wichtiger als 10% mehr oder weniger Prämie.


    M.E. ist die Beauftragung eines Versicherungsberaters nur für die private Krankenversicherung und eine Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoll.


    Gruß Pumphut

  • Ja, die Auffassung kann ich gut nachvollziehen. Ich meinte "Berater" auch mehr umgangssprachlich, also jeder der/die/das qualifiziert raten kann

  • Ich freue mich immer wenn es mir gelungen ist was zu schreiben, was andere dann auch verstehen.