Zwangsversteigerung

  • Sehr geehrte Damen und Herren,
    Im Jahre 2009 haben mein Mann und ich einen Immobilien und Privatkredit aufgenommen um uns ein Eigenheim zu finanzieren. Dieses Haus wurde im März 2016 Zwangsversteigert. Zu unserem Glück über den Wert unserer eigentlichen Schulden, sodass uns Geld übrig blieb.
    Ein Problem gibt es noch: die Bank hat Verzugszinsen und eine Bearbeitungsgebühr berechnet. Sind diese vielleicht zurückforderbar und falls ja, können diese verjähren?
    Über eine Antwort freue ich mich sehr.
    Mit freundlichen Grüßen

  • Ich nehme mal an, dass die Verzugszinsen entstanden sind, weil Sie Ihren Verpflichtungen als Schuldner nicht oder nur ungenügend nachgekommen sind. Damit ist der Bank ein Verzugsschaden entstanden, denn die Bank hatte mit Ihnen im Darlehensvertrag vereinbart, wann die Raten und in welcher Höhe zu leisten sind.


    Auch die Bearbeitungsgebühr ist vermutlich angemessen, denn durch Ihr Verschulden ist der Bank ein erheblicher Zusatzaufwand für die Einleitung und Betreibung des Zwangsversteigerungsverfahrens entstanden.


    Grundsätzlich verjähren solche Ansprüche - wie alle Ansprüche - in der Regelverjährung von drei Jahren. Bei Vorliegen besonderer Umstände kann die Verjährungszeit auch 10 oder 30 Jahre betragen.

  • Hallo Minilokum,



    es gibt tatsächlich einige Grundsätze für die Berechnung von Verzugszinsen bei gekündigten Krediten. Bei einem Immobilienkredit beträgt der Verzugszinssatz 2,50% über dem Basiszins und bei einem Privatkredit 5,00% über dem Basiszins. Der Basiszins wird regelmäßig von der Deutschen Bundesbank auf deren Internetseite veröffentlicht.



    Weiterhin unterscheidet man verzinsliche und unverzinsliche Kosten, die im Rahmen einer Kreditkündigung und der hierauf folgenden Zwangsversteigerung anfallen können. Auf verzinsliche Kosten kann der Kreditgeber Verzugszinsen berechnen. Auf unverzinsliche Kosten, wie zum Beispiel die Kosten für den Gerichtsvollzieher, dürfen keine Verzugszinsen berechnet werden.



    Meiner Erfahrung nach, ziehen die meisten Banken korrekte Verzugszinssätze heran. Abweichungen in der Berechnung können sich jedoch bei der Zuordnung der verzinslichen und unverzinslichen Kosten ergeben. Ebenso ist die manuelle Einbuchung sämtlicher Positionen (außer die Zinsberechnungen, die üblicherweise automatisch erfolgen) kritisch zu bewerten, da dies zu einer hohen Fehleranfälligkeit führt.



    Daher ist in vielen Fällen die Forderungsabrechnung nicht korrekt und muss korrigiert werden. Ob sich eine solche Überprüfung lohnt, weiß man leider immer erst nachher.



    Mit freundlichen Grüßen



    Kathleen Gamper

    Sachverständigenbüro
    Kathleen Gamper
    Wilhelmstraße 5
    36037 Fulda


    Von der Industrie- und Handelskammer Fulda öffentlichbestellte und vereidigte Sachverständige für Private Baufinanzierung. Öffentlichbestellte und vereidigte Sachverständige sind nach Maßgabe von § 36 GewO tätig.Ich unterliege den Bestimmungen der Sachverständigenordnung der IHK Fulda. Diesekann unter www.ihk-fulda.de eingesehen werden. Bestellungskörperschaft:Industrie- und Handelskammer Fulda.