Arbeitszimmer
- moneymaker
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Neues Urteil zum Thema "Einrichtung des Arbeitszimmers":
"Die Kosten für die notwendige Einrichtung der Wohnung im Rahmen einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung gehören nicht zu den Unterkunftskosten. Ihr Abzug ist nicht auf 1.000 Euro im Monat begrenzt"
(FG Düsseldorf, Urteil vom 14.03.2017 - 13 K 1216/16 E; entgegen BMF-Schreiben vom 24.10.2014, Rn 104; Revision zugelassen).